Ausbildungsförderung
Senden Sie Ihren Antrag (inkl. Unterschrift) mit allen nötigen Formblättern im Original per Post an uns. Die Formblätter können Sie im Landratsamt Erlangen-Höchstadt abholen oder hier herunterladen:
- Antrag auf Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG)
- Aufstiegs-BAföG: Antrag auf Aufstiegsfortbildungsförderung
Sie können Ihren Antrag auch online stellen:
- BAföG: BAföG Digital (bafoeg-digital.de)
- Aufstiegs-BAföG: AFBG Digital (afbg-digital.de)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Im Bereich Schüler-BAföG (u.a. Besuch einer Berufsfachschule) ist das Landratsamt Erlangen-Höchstadt zuständig, wenn die Eltern der/des Auszubildenden ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis ERH haben oder wenn nur noch ein Elternteil lebt, dieser den ständigen Wohnsitz im Landkreis hat. Die Ausnahmen hierzu sind im § 45 BAföG abgedruckt.
Für die Antragstellung benötigen wir folgende Formblätter:
- Formblatt 01 samt Nachweis über das Vermögen des Antragstellers
- Formblatt 02 seitens der Schule ausgestellt
- Formblatt 03 von beiden Elternteilen ausgefüllt samt Nachweise über das Einkommen der Eltern von vor zwei Jahren (aktuell für das Jahr 2022)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Anträge auf BAföG für Studentinnen und Studenten
Studierende müssen ihren BAföG-Antrag bei dem für ihre Universität oder Fachhochschule zuständigen Studierendenwerk stellen. Für die FAU finden Sie weitere Informationen unter BAföG » Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg (werkswelt.de)
Informationen zu Hochschulen im Großraum Nürnberg erhalten Sie hier.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - Aufstiegs-BAföG
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt ist für die Sachbearbeitung zuständig, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ihren bzw. seinen Wohnsitz im Landkreis hat.
Für die Antragstellung benötigen wir folgende Formblätter:
- Formblatt A sowie eine Kopie des beruflichen Prüfungszeugnisses
- Anlage 1 zu Formblatt A samt Nachweis über das Vermögen des Antragstellers – nur bei Vollzeitmaßnahmen
- Formblatt B seitens der Fortbildungsstätte ausgefüllt und gestempelt
- Formblatt Z seitens der Prüfungsstelle ausgefüllt und gestempelt
Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Bitte beachten Sie, dass Sie für einen Folgeantrag (Weiterförderung im 2. Schuljahr, z. B. Fortbildung zur Erzieherin/zum Erzieher, Technikerin/Techniker etc.) zu Ihrer Erleichterung das neue Formblatt W – Folgeantrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung anstelle des Formblatts A – Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung nutzen können.
Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an.
Sie möchten persönlich vorbeikommen? Bitte vereinbaren Sie vorher unbedingt einen Termin per Telefon oder per E-Mail unter ausbildungsfoerderung@erlangen-hoechstadt.de
Ansprechpartnerinnen
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Frau Hauke
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09131 803 1395 | 09131 803 492630 | 4.40 - 4. OG | ausbildungsfoerderung@erlangen-hoechstadt.de |
Frau Meisel
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09131 803 1394 | 09131 803 492630 | 4.41 - 4. OG | ausbildungsfoerderung@erlangen-hoechstadt.de |