Bauwasserhaltung
Das vorübergehende Absenken und Ableiten von oberflächennahem Grundwasser und die Wiedereinleitung stellen Gewässerbenutzungen dar, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 3 BayWG erforderlich ist.
Ein wasserrechtlicher Antrag ist 1 x digital sowie 2 x in Papierform einzureichen. Wir empfehlen, vorab den Antrag per Mail zu senden und mit unseren Mitarbeitern der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft Kontakt aufzunehmen.
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