Fahrlehrer- und Fahrschulwesen
Führerscheinstelle
Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr
Postanschrift
Postfach 2520, 91013 Erlangen
Zur Ausbildung von Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, ist eine Fahrlehrerlaubnis erforderlich. Ein selbstständiger Fahrlehrer bzw. eine selbstständige Fahrlehrerin, der bzw. die Fahrschüler und Fahrschülerinnen ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen ausbilden lässt, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.
Die Erteilung entsprechender Erlaubnisse ist ebenso wie die Überwachung der Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen und Fahrschulen im Landkreis Erlangen-Höchstadt bei der Fahrerlaubnisbehörde angesiedelt.
Für Fragen zur Antragstellung oder genereller Art geben wir Ihnen gerne Auskunft zu diesem Thema. Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.