Gutachterausschuss (Bodenrichtwerte, Grundstückswerte, Grundstücksmarktbericht)

Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Die Bildung, die Aufgaben und die Befugnisse der Gutachterausschüsse sind in den §§ 192 – 197 des Baugesetzbuches (BauGB), nähere Einzelheiten in der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte (BayGaV) geregelt. Hier finden Sie Informationen zum Gutachterausschuss des Landkreises Erlangen-Höchstadt.

Den Gutachterausschuss für die Stadt Erlangen finden Sie hier.

>>Hinweis zur Grundsteuerreform 2020 in Bayern<<

Das bayerische Modell benötigt keinen Bodenrichtwert.
So berechnet sich die Grundsteuer in Bayern (Auszug).

Aufgaben des Gutachterausschusses

• Führung der Kaufpreissammlung  (§195 BauGB)

• Ermittlung der Bodenrichtwerte (§196 BauGB)

• Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke

• Erstellung eines Grundstücksmarktberichtes

Führung der Kaufpreissammlung  (§195 BauGB)

Bei den Gutachterausschüssen werden die Kaufpreissammlungen geführt. Hierzu erhält die Geschäftsstelle sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Sie bildet die Basis für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und Marktanalysen.

Bei berechtigtem Interesse werden Auskünfte aus der Kaufpreissammlung kostenpflichtig abgegeben.

Ermittlung der Bodenrichtwerte (§196 BauGB)

Der Gutachterausschuss ermittelt auf der Basis der Kaufpreissammlung jeweils zum Stichtag 01.01. eines jeden geraden Jahres die Bodenrichtwerte.

Der Bodenrichtwert ist der auf Grund der Kaufpreissammlung zu einem bestimmten Stichtag ermittelte durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Die Bodenrichtwerte (inklusive Bodenrichtwertkarten) können als Printprodukt käuflich erworben werden.

Die Bodenrichtwerte können kostenfrei unter:

http://www.bodenrichtwerte.bayern.de (Eine Anleitung zur Bodenrichtwertsuche finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite).

 oder in der Karte eingesehen werden:

Bodenrichtwerte

Schriftliche Auskünfte der Bodenrichtwerte (Einzelauskunft)

Schriftliche Auskunft, Versand per Post: 35 €; für jeden weiteren Wert 25 €
Schriftliche Auskunft, Versand per E-Mail: 28 €; für jeden weiteren Wert 20 €

 

Kosten:
Druckausgabe, Versand per Post 110 €
Digital (PDF), Versand per E-Mail 95 € 

 

per Post: 35 €; jeder weitere Wert 20 €
per E-Mail: 28 €; jeder weitere Wert 20 €
 
Niederschrift über die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz

 

Kosten nach aktueller Gebührenrechnung und Erstattung der Auslagen.

Kosten:
Gedruckt, Versand per Post         80 €
Digital (PDF), Versand per E-Mail 55 €

Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke

Der Gutachterausschuss fertigt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Grundstücken.

Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie ihnen gleichstehende Personen (z. B. Pflichtteilsberechtigte), Behörden und Gerichte.

Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist der Preis, der bei einem Verkauf üblicherweise zu erzielen wäre. Er hängt insbesondere von den Eigenschaften des Grundstücks (wertrelevante Merkmale) und dem Wertermittlungsstichtag ab.

Die Gutachten des Gutachterausschusses sind gebührenpflichtig.

Nähere Informationen (Kosten, notwendige Unterlagen, Ablauf, Dauer usw.) erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Grundstücksmarktbericht

Der Grundstücksmarktbericht des Landkreises Erlangen-Höchstadt enthält Daten und Informationen, die für die Wertermittlung von Immobilien erforderlich sind. Dadurch soll das Marktgeschehen im abgelaufenen Jahr dokumentiert, Analysen dargestellt und erkennbare Markttendenzen aufgezeigt werden. Ziel des Berichtes ist es, den Grundstücksmarkt für die Öffentlichkeit transparenter zu gestalten und Informationen zur Orientierung zu liefern. Der Bericht wird jährlich herausgegeben.

Der Grundstücksmarktbericht ist sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form erhältlich und kann über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen eine Gebühr von 50,00 Euro bestellt werden.

Vorsitzender des Gutachterausschusses

Name Telefon Telefax Zimmer
Lux, Thomas
09131 803 1860 09131 803 491860 4.08 - 4. OG

Geschäftsstelle

Name Telefon Telefax Zimmer
Schrüfer, Kirsten
09131 803 1981 09131 803 491981 4.14 - 4. OG
Rieger, Christina
09131 803 1982 09131 803 491982 0.17 - EG
Klein, Sabine
09131 803 1985 09131 803 491985 4.10 - 4. OG
Butz, Tina
09131 803 1983 09131 803 491983 4.10 - 4. OG
Hauck, Elisabeth (nur an ungeraden Wochen im Haus)
09131 803 1986 09131 803 491986 4.14 - 4.OG