Heilpraktiker

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Der Antrag ist dabei bei der Kreisverwaltungsbehörde zu stellen, die für Ihren Wohnort oder für den Ort Ihrer künftigen Tätigkeit zuständig ist. Bitte beachten Sie, dass bei einer Praxisanschrift bzw. Wohnsitz in Erlangen die Stadt Erlangen zuständig ist.

Es können folgende Heilpraktiker-Erlaubnisse beantragt werden:

  • Heilpraktiker allgemein
  • Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Podologie

Um eine Heilpraktikererlaubnis erteilt zu bekommen, muss grundsätzlich beim Gesundheitsamt Ansbach eine Überprüfung der fachlichen Eignung erfolgen. Die Überprüfungen werden in Bayern einheitlich durchgeführt, und zwar jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober.

Um zur Überprüfung angemeldet zu werden, muss der vollständige Antrag bis zum 15.06. bzw. 15.12. bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde abgegeben werden. Aus organisatorischen Gründen kann das Gesundheitsamt Ansbach nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern für die Heilpraktikerüberprüfung zulassen, weshalb eine zeitnahe Anmeldung sinnvoll ist.

Details zum Ablauf der Prüfung erhalten Sie direkt vom Gesundheitsamt Ansbach. Die zuständige Verwaltungsbehörde wird anschließend über das Ergebnis der Überprüfung informiert und erteilt dann einen entsprechenden schriftlichen Bescheid.

Auf eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt Ansbach kann nur in folgenden Fällen verzichtet werden:

  • Heilpraktiker beschränkt auf Psychotherapie:

Die Prüfung entfällt, wenn die antragstellende Person durch ein Prüfungszeugnis einer inländischen Universität oder ihr gleichgestellten Hochschule nachweist, dass eine Diplom- oder Masterprüfung im Studiengang Psychologie erfolgreich abgeschlossen wurde und dabei das Fach „Klinische Psychologie“ Gegenstand dieser Prüfung war.

  • Heilpraktiker beschränkt auf Physiotherapie:

Hierbei entfällt die Prüfungserfordernis, wenn die antragstellende Person, zusätzlich zu den unten genannten Unterlagen, einen Schulungskurs auf der Grundlage des vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege freigegebenen Mustercurriculum vom 21.4.2016 nachweisen kann.

  • Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Podologie:

Sofern ein Schulungskurs auf der Grundlage des vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege freigegebenen Mustercurriculum vom 10.4.2018 nachgewiesen werden kann, entfällt auch hier das Prüfungserfordernis.

Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind, können Sie sich zur Heilpraktiker-Prüfung anmelden. Dazu müssen Sie den Antrag vollständig ausfüllen und diesem folgende Nachweise und Unterlagen beilegen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ärztliches Zeugnis (zum Stichtag 15.06., bzw. 15.12. nicht älter als 3 Monate)
  • Geburtsurkunde
  • Amtliches Führungszeugnis (zum Stichtag 15.06., bzw. 15.12. nicht älter als 3 Monate)
  • Letztes Schulabschlusszeugnis 
  • Zzgl. bei Heilpraktiker beschränkt auf Physiotherapie/Podologie: Zeugnisse/Diplome über Berufsausbildung

Sollten Sie beabsichtigen eine Erlaubnis auf Aktenlage zu beantragen, sind die unter „Verfahren“ genannten zusätzlichen Unterlagen einzureichen.

Der Kostenrahmen für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz beträgt nach 7.IX.3/1 des Kostenverzeichnisses zwischen 150,00 € und 500,00 €.

Für die Überprüfung im Gesundheitsamt Ansbach fallen zusätzliche Kosten an, welche direkt von Ansbach abgerechnet werden.

Bei nicht bestandener Prüfung oder der Rücknahme eines Antrages haben Sie ebenfalls mit Kosten zu rechnen.

Wenn Sie Ihre selbständige Heilpraktikertätigkeit aufnehmen wollen, ist das dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Wilczek, Lisa
Sachbearbeiterin
09131 803 2179 09131 803 492179