Kurzzeitkennzeichen

KFZ-Zulassungsstelle ERH, Erlangen

AdresseKFZ-Zulassungsstelle ERH, Erlangen
Nägelsbachstraße 1
91052   Erlangen
Kontakt
Telefon: 09131 803 2614
Fax: 09131 803 492614

KFZ-Zulassungsstelle ERH, Höchstadt a. d. Aisch

AdresseKFZ-Zulassungsstelle ERH, Höchstadt a. d. Aisch
Schloßberg 10
91315   Höchstadt a. d. Aisch
Kontakt
Telefon: 09131 803 2615
Fax: 09131 803 492615

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr

Postanschrift
Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen

Ein Kurzzeitkennzeichen darf neben der örtlich zuständigen Zulassungsstelle (d. h. Behörde des Hauptwohnsitzes des Antragstellers) auch von der Behörde des Standorts des Fahrzeugs zugeteilt werden. Ein Kurzzeitkennzeichen kann nur für bereits abgemeldete Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen außerhalb des Saisonzeitraums zugeteilt werden. Die Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens beträgt höchstens 5 Tage und wird rechts auf dem Kennzeichenschild vermerkt. Die Gültigkeit beginnt immer ab dem Tag der Kennzeichenzuteilung. Das Kennzeichen darf nur für die Durchführung von Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden und ist grundsätzlich nur im Verkehr im Inland gültig.

Folgende Unterlagen sind zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens vorzulegen:

  • Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass (mit Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde) oder Aufenthaltstitel im Original. Bitte achten Sie darauf, dass in dem Personalausweis der aktuelle Wohnort eingetragen ist.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB - Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original oder gut leserliche, vollständige Kopie
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original oder gut leserliche, vollständige Kopie
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung für die Dauer des Kurzzeitkennzeichens - falls keine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden kann, wird die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens bis zur erfolgreich durchgeführten Hauptuntersuchung auf Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk sowie die Rückfahrt beschränkt. Zur unmittelbaren Reparatur von bei der Prüfung/Untersuchung festgestellten Mängeln darf eine geeignete Einrichtung im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk angefahren und die Rückfahrt durchgeführt werden.
  • Bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung unterliegen (z. B. Busse, Lkws), ist außerdem eine gültige Sicherheitsprüfung für die Dauer des Kurzzeitkennzeichens vorzulegen - falls keine gültige Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden kann, wird die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens bis zur erfolgreich durchgeführten Sicherheitsprüfung auf Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk sowie die Rückfahrt beschränkt. Zur unmittelbaren Reparatur von bei der Prüfung/Untersuchung festgestellten Mängeln darf eine geeignete Einrichtung im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk angefahren und die Rückfahrt durchgeführt werden.
  • ggf. Kaufvertrag oder Rechnung, falls der Antrag beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt als Behörde des Fahrzeugstandorts gestellt wird und der Hauptwohnsitz des Antragstellers nicht im Landkreis liegt
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Bevollmächtigte/n, diese können Sie unten herunterladen.

Hinweis: Sollte das Fahrzeug nicht über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen, darf ein Kurzzeitkennzeichen nur für Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück zugeteilt werden.

  • Es besteht die Möglichkeit, die Zulassungsangelegenheit durch einen Bevollmächtigten erledigen zu lassen. Dieser muss dann jedoch seinen
    Original-Personalausweis, -Reisepass oder Aufenthaltstitel mit zugehörigem Pass im Original sowie eine schriftliche Vollmacht des Halters (im Falle minderjähriger Fahrzeughalter eine Vollmacht der/des gesetzlichen Vertreter/s) und den Original-Personalausweis, -Reisepass mit
    Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit zugehörigem Pass im Original des Halters vorlegen. Die Vollmacht enthält die Einverständniserklärung des Halters zur Bekanntgabe steuerrechtlicher Verhältnisse und zur Entgegennahme einer Aufstellung evtl. vorhandener Steuerrückstände sowie offener Verwaltungsgebühren. Einen Vordruck der Vollmacht haben wir Ihnen unten zum Herunterladen bereitgestellt.
  • Soll die Zulassung auf eine juristische Person erfolgen, sind ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (und falls hieraus der Betriebssitz nicht hervorgeht zusätzlich die Gewerbeanmeldung oder ein anderer amtlicher Nachweis des Betriebssitzes (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Steuerbescheid, etc.)) und der Personalausweis des Vertretungsberechtigten der Firma in Kopie vorzulegen. Sofern eine natürliche Person ein Kraftfahrzeug als Gewerbetreibender zulassen möchte, sind eine Gewerbeanmeldung oder falls nicht vorhanden ein anderer amtlicher Nachweis des Betriebssitzes (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Steuerbescheid, etc.) und der Original-Personalausweis vorzulegen.
  • Die Zulassung eines Fahrzeuges auf minderjährige Fahrzeughalter ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist hierfür die Vorlage einer Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. Elternteile, Vormund, etc.) erforderlich.
  • Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie auf der Homepage des Zolls unter http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html . Auf der Homepage des Zoll stehen auch Antragsformulare auf Steuerbefreiung bzw. -vergünstigung z.B. für Fahrzeuge von Schwerbehinderten, für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, etc. zum Download zur Verfügung.