Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Die Beratung erfolgt nach §10 des Prostituiertenschutzgesetzes und beinhaltet Themen wie Krankheitsvermeidung, Empfängnisregelung, Verhütung einer unerwünschten Schwangerschaft und Risiken des Alkohol-und Drogenkonsums. Eine Bescheinigung über die Beratung wird ausgestellt.

Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Termine können kurzfristig vergeben werden.

 

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