Überschwemmungsgebiete
Im Landkreis Erlangen-Höchstadt wurden auf der Grundlage eines 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) die unten aufgeführten Überschwemmungsgebiete amtlich festgesetzt. Für die Ausweisung von neuen Baugebieten und die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet gilt § 78 Abs. 1 bis 5 Wasserhaushaltsgesetz. Für sonstige Vorhaben nach § 78a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 8 Wasserhaushaltsgesetz gilt § 78a Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hubert,
Fabian
Sachbearbeiter
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09193 20 1711 | 09193 20 491711 | 205 - 2. OG | fabian.hubert@erlangen-hoechstadt.de |