Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Landkreises
KFZ-Zulassungsstelle ERH, Erlangen
Kontakt
KFZ-Zulassungsstelle ERH, Höchstadt a. d. Aisch
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Öffnungszeiten
Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr
Postanschrift
Nägelsbachstr.1 , 91052 Erlangen
Die Umschreibung ist ab 01.10.2019 sowohl am Schalter der Zulassungsbehörde als auch im Rahmen der internetbasierten Zulassung über das Bürgerserviceportal des Landkreises Erlangen-Höchstadt möglich.
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug, das bereits im Landkreis Erlangen-Höchstadt zugelassen war, auf einen neuen Halter umschreiben lassen möchten, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass (mit Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde) oder Aufenthaltstitel im Original. Bitte achten Sie darauf, dass in dem Personalausweis der aktuelle Wohnort eingetragen ist.
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB - Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief mit Abmeldebestätigung)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Bevollmächtigte/n, diese können Sie unten herunterladen.
- Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass (mit Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde) oder Aufenthaltstitel im Original. Bitte achten Sie darauf, dass in dem Personalausweis der aktuelle Wohnort eingetragen ist.
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief )
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschilder (Wenn das aktuelle ERH-Kennzeichen beibehalten werden soll, kann auf die Vorlage der Kennzeichenschilder verzichtet werden.)
- SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Bevollmächtigte/n, diese können Sie unten herunterladen.
Terminreservierung
- Eine Zulassung auf den Standort oder Zweitwohnsitz ist ab dem 01.03.2007 nicht mehr möglich; zuständig ist die Behörde des Hauptwohnsitzes.
- Die Zulassung eines Fahrzeuges auf minderjährige Fahrzeughalter ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist hierfür die Vorlage einer Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. Elternteile, Vormund, etc.) erforderlich.
- Es besteht die Möglichkeit, die Zulassungsangelegenheit durch einen Bevollmächtigten erledigen zu lassen. Dieser muss dann jedoch seinen
Original-Personalausweis, -Reisepass oder Aufenthaltstitel mit zugehörigem Pass im Original sowie eine schriftliche Vollmacht des Halters (im Falle minderjähriger Fahrzeughalter eine Vollmacht der/des gesetzlichen Vertreter/s) und den Original-Personalausweis, -Reisepass mit
Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit zugehörigem Pass im Original des Halters vorlegen. Die Vollmacht enthält die Einverständniserklärung des Halters zur Bekanntgabe steuerrechtlicher Verhältnisse und zur Entgegennahme einer Aufstellung evtl. vorhandener Steuerrückstände sowie offener Verwaltungsgebühren. A Einen Vordruck der Vollmacht haben wir Ihnen unten zum Herunterladen bereitgestellt. - Soll die Zulassung auf eine juristische Person erfolgen, sind ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (und falls hieraus der Betriebssitz nicht hervorgeht zusätzlich die Gewerbeanmeldung oder ein anderer amtlicher Nachweis des Betriebssitzes (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Steuerbescheid, etc.)) und der Personalausweis des Vertretungsberechtigten der Firma in Kopie vorzulegen. Sofern eine natürliche Person ein Kraftfahrzeug als Gewerbetreibender zulassen möchte, sind eine Gewerbeanmeldung oder falls nicht vorhanden ein anderer amtlicher Nachweis des Betriebssitzes (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Steuerbescheid, etc.) und der Original-Personalausweis vorzulegen.
- Die Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges kann nur erfolgen, wenn ein Nachweis erbracht wird, dass der Termin für die Hauptuntersuchung (HU) nicht überschritten ist!
- Bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung unterliegen (z. B. Busse, Lkws), ist außerdem eine gültige Sicherheitsprüfung vorzulegen.
- Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie auf der Homepage des Zolls unter http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html . Auf der Homepage des Zoll stehen auch Antragsformulare auf Steuerbefreiung bzw. -vergünstigung z.B. für Fahrzeuge von Schwerbehinderten, für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, etc. zum Download zur Verfügung.