Wohnraumförderung

Die Förderung beim Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen sowie Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm erhalten Haushalte mit Kindern einen einmaligen Zuschuss je Kind in Höhe von 7.500 Euro. Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie (Zweiterwerb) ist sogar ein ergänzender Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten bis maximal 50.000 Euro möglich.

Mit dem Förderlotsen finden Sie schnell heraus, ob Sie antragsberechtigt sind.

Unabhängig davon bietet der Freistaat Bayern (ebenfalls unter bestimmten Bedingungen) Haushalten mit schwerbehinderten Haushaltsangehörigen ein leistungsfreies Baudarlehen für notwendige Umbaumaßnahmen an. Auch hierzu berät Sie das Landratsamt gerne.

Das Landratsamt als zuständige Bewilligungsstelle informiert hier individuell über die Fördervoraussetzungen und Fördermöglichkeiten. Das Darlehen für die Eigenheimfinanzierung ist noch vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss zu beantragen.

Bitte bringen Sie zum Informationsgespräch folgende Unterlagen mit:

  • Einkommensteuererklärung
  • Verdienst- oder Rentenbescheinigung
  • Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen bzw. bei Selbständigen Kopien der beiden letzten Jahresabschlüsse
  • Nachweise über Sparguthaben oder aus eigenen Mitteln erworbene Grundstücke
  • Auflistung aller veranschlagten Gesamtkosten zur Berechnung der Darlehenshöhe und der daraus resultierenden monatlichen Belastung

Um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Kießling, Martina
09131 803 2108 09131 803 492108 4.17 - 4. OG
Kestler, Kathrin
09131 803 2107 09131 803 492107 4.17 – 4. OG