Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlagen des Marktes Heroldsberg:

Einleiten von Mischwasser aus fünf Mischwasserentlastungsanlagen in die Gründlach

Dem Markt Heroldsberg wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 10.05.2024, Az. 40 6410 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus fünf Mischwasserentlastungsanlagen in die Gründlach erteilt. Die Einleitung des Mischwassers aus den fünf Mischwasserentlastungsanlagen in die Gründlach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.

Ein Abdruck des Bescheides liegt mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Pläne in der Zeit vom 13.09.2024 bis einschließlich 30.09.2024

  • beim Markt Heroldsberg, Bauamt, zweiter Stock, Raum Nr. 2.3, Hauptstr. 104, 90562 Heroldsberg
  • beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20-1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Dieser Bekanntmachungstext und die Erlaubnis mit den Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/ 

Der Bescheid mit den Antragsunterlagen wird eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/ 

Der Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 10.05.2024, Az. 40 6410, wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG). Gegen den o.g. Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.

Höchstadt a. d. Aisch, den 12.08.2024
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 40 - Umweltamt
Bauer