Wohnraumförderung

Die Förderung beim Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen.

Mit dem Förderlotsen finden Sie schnell heraus, ob Sie antragsberechtigt sind.

Unabhängig davon bietet der Freistaat Bayern (ebenfalls unter bestimmten Bedingungen) Haushalten mit schwerbehinderten Haushaltsangehörigen ein leistungsfreies Baudarlehen für notwendige Umbaumaßnahmen an. Auch hierzu berät Sie das Landratsamt gerne.

Das Landratsamt als zuständige Bewilligungsstelle informiert hier individuell über die Fördervoraussetzungen und Fördermöglichkeiten. Das Darlehen für die Eigenheimfinanzierung ist noch vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss zu beantragen.

Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Kießling, Martina
09131 803 2108 09131 803 492108 4.17 - 4. OG
Kestler, Kathrin
09131 803 2107 09131 803 492107 4.17 – 4. OG