Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen Markt Weisendorf

Öffentliche Bekanntmachung: Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 176, Gemarkung Oberlindach, Markt Weisendorf

Bekanntmachung (§ 21 a Abs. 1 der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 BImSchG) des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 24.07.2024, Az. 40824-114

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat mit Bescheid vom 09.07.2024, Az. 40824-114, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für das oben genannte Vorhaben erteilt.

A.  Der Genehmigungsbescheid hat folgenden, verfügenden Teil, wobei die Nebenbestimmungen, die allgemein rechtlicher Art sind bzw. den Immissionsschutz, den Schutz des Luftverkehrs, den Naturschutz, das Wasserrecht, den Denkmalschutz, die Land- und Forstwirtschaft sowie das Baurecht und den Brandschutz betreffen, hier nicht aufgeführt sind:

 I. Genehmigung nach §§ 4, 19 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs der 4. BImSchV

1. Der Bürgerwindenergie Weisendorf GmbH & Co KG, Neue Straße 17 a, 91457 Markt Erlbach (Antragstellerin), wird nach Maßgabe der unter Ziffer III aufgeführten Antragsunterlagen und der unter Ziffer IV festgesetzten Nebenbestimmungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windkraftanlagen (WKA) vom Typ Vestas V 172 auf dem Grundstück Fl. Nr. 176, Gemarkung Oberlindach, erteilt.

2. Die in den Antragsunterlagen dargestellte Abweichung (Art. 63 Abs.1 BayBO) für die Verringerung des Radius der Abstandsflächen der WKA 1, 2 und 3 wird zugelassen.

 
II. Genehmigungsumfang


Errichtung und Betrieb von 3 WKA mit folgenden Anlagenkenn- und Betriebsdaten:

Typ: Vestas V 172

Gesamthöhe: 261 m

Nabenhöhe: 175 m

Rotordurchmesser: 172 m

Max. Nennleistung: 7,2 MW

Blattanzahl: 3

Turmtyp: Hybridturm

 

III. Planunterlagen

Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind:

  • Inhaltsverzeichnis
  • Verzeichnis der Antragsunterlagen
  • Erklärung zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Handelsregisterauszüge (Antragstellerin, Komplementärin)
  • Gestattungsvertrag
  • Nachweise zu den Herstellungskosten und Baukosten
  • Kartenausschnitt aus dem Regionalplan Region 7 (Windvorbehaltsgebiet 54)
  • Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung (Scheiben vom 19.04.2024)
  • Topographische Karte M 1 : 25.000
  • Allgemeine Beschreibung Vestas-Enventus, 21.09.2022
  • Leistungsspezifikation Vestas V 172, 10.11.2022
  • Tages- und Nachtkennzeichnung von Vestas Windenergieanlagen , 26.09.2023
  • Allgemeine Spezifikation Gefahrenfeuer, 24.01.2023
  • Brandschutznachweis vom 27.07.2023
  • Allgemeine Beschreibung Brandschutz Vestas, 30.03.2023
  • Generisches Brandschutzkonzept Vestas V 172, 06.10.2022
  • Blitzschutz und elektromagnetische Verträglichkeit, 30.11.2022
  • Zutritts-,Flucht-, Evakuierungs- und Rettungsanweisungen, 10.11.2022
  • Evakuierungs-, Flucht- und Rettungsplan, 07.10.2022
  • Vestas Handbuch zum Arbeitsschutz, 02/2022
  • Allgemeine Informationen zur Umweltverträglichkeit, Vestas, 30.11.2023
  • Untersuchung Schallschutz und Schattenwurf, IBAS, 23.02.2024
  • Allgemeine Spezifikation, Eiserkennung, Vestas,13.10.2022
  • Antragsformular Baurecht vom 21.03.2024
  • Baubeschreibung
  • Nachweis der Bauvorlagenberechtigung
  • Genehmigungsplan M 1 : 2500, 22.02.2024
  • Detailplan WKA 1
  • Detailplan WKA 2
  • Detailplan WKA 3
  • Grundriss WKA 1
  • Grundriss WKA 2
  • Grundriss WKA 3
  • Schnitt WKA 1
  • Schnitt WKA 2
  • Schnitt WKA 3
  • Übersichtszeichnung, 29.04.2022
  • Zeichnung Legende, 05.01.2023
  • Seitenansicht Gondel, 21.12.2022
  • Auszug Liegenschaftskataster, 18.03.2024
  • Amtlicher Lageplan, 18.03.2024
  • Typenprüfung Vestas V 172
  • Abstandsflächenpläne
  • Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme
  • Fachbeitrag zum Artenschutz, Bachmann, 11.04.2024
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan, Team 4, 19.04.2024
  • Angaben zu Abfällen, 02.02.2024
  • Einschätzung zur Störfallverordnung, 01.04.2020
  • Angaben zu wassergefährdenden Stoffen, 02.02.2024
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, 16.08.2023
  • Topographische Karte, 1 : 10.000, 21.03.2024
  • Vorbescheid vom 28.11.2023
  • Unterlagen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung, 08.06.2021

IV. Nebenbestimmungen

V. Kostenentscheidung
Die Kosten des Verfahrens hat die Bürgerwindenergie Weisendorf GmbH & Co KG zu tragen. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe von 61.068,86 € festgesetzt. Die Auslagen betragen 202,15 €.

 

B.  Dem Genehmigungsbescheid ist folgende Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt, die auch für mögliche Klagen Dritter gilt:

R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München,
Postfach 340148, 80098 München,
Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München.

 

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form möglich.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigelegt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Aufgrund von Art. 12 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) entfällt das Vorverfahren nach § 68 VwGO (Widerspruchsverfahren). Seit dem 01.01.2022 muss der in § 55 d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Die Klage eines Dritten gegen diesen Bescheid hat gemäß § 63 des Bundesimmissionsschutzgesetzes keine aufschiebende Wirkung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kann die aufschiebende Wirkung auf Antrag ganz oder teilweise anordnen (§ 80 Abs. 5 VwGO). 

 

1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

 

C.  Auslegung und Zustellung des vollständigen Genehmigungsbescheides und Möglichkeit zur Einsichtnahme

 

1.    Der Genehmigungsbescheid vom 09.07.2024 kann vom 02.08.2024 bis einschließlich 16.08.2024 beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch, 2. Stock, Zimmer Nr. 205, während der Öffnungszeiten (Montag–Freitag, 8–12 Uhr, und Montag–Donnerstag, 14–16 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09193 201710 eingesehen werden.

2.    Der Genehmigungsbescheid vom 09.07.2024 wird in diesem Zeitraum auch auf der Homepage des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt zugänglich gemacht. Er kann gemäß § 10 Abs. 8 Satz 9 BImSchG schriftlich (Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Umweltamt, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch) oder elektronisch (poststelle@erlangen-hoechstadt.de) angefordert werden.

3.    Der Genehmigungsbescheid gilt mit Ende der Auslegungsfrist (16.08.2024) auch gegenüber Dritten als zugestellt (§ 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG).

Höchstadt a. d. Aisch, 24.07.2024

Landratsamt Erlangen – Höchstadt

Leuchs

Regierungsrat

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