Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 477 und 497, jeweils Gemarkung Zweifelsheim, Stadt Herzogenaurach
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat mit Bescheid vom 27.03.2025, Az. 40824-118, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für das oben genannte Vorhaben erteilt.
A. Der Genehmigungsbescheid hat folgenden, verfügenden Teil, wobei die Nebenbestimmungen, die allgemein rechtlicher Art sind bzw. den Immissionsschutz, den Schutz des Luftverkehrs, den Naturschutz, das Wasserrecht, die Land- und Forstwirtschaft sowie das Baurecht und den Brandschutz betreffen, hier nicht aufgeführt sind:
I. Genehmigung nach §§ 4, 19 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs der 4. BImSchV
1. Der HerzoEnergie GmbH, Schießhausstr.9, 91074 Herzogenaurach (Antragstellerin), wird nach Maßgabe der unter Ziffer III aufgeführten Antragsunterlagen und der unter Ziffer IV festgesetzten Nebenbestimmungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA) vom Typ Enercon, E175 EP5, E2 auf den Grundstücken Fl. Nrn. 477 und 497, jeweils Gemarkung Zweifelsheim, erteilt.
II. Genehmigungsumfang
Errichtung und Betrieb von 2 WKA mit folgenden Anlagenkenn- und Betriebsdaten:
Typ: Enercon E175 EP5 E2
Gesamthöhe: 249,5 m
Nabenhöhe: 162 m
Rotordurchmesser: 175 m
Max. Nennleistung: 7 MW
Blattanzahl: 3
Turmtyp: Hybridturm
III. Planunterlagen
Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind:
- Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung (Schreiben vom 31.10.2024)
- Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Antragsunterlagen
- Auszüge aus Gestattungsverträge
- Nachweise zu den Herstellungskosten und Baukosten
- Kartenausschnitt aus dem Regionalplan Region 7
- Topographische Karte M 1 : 25.000
- Beschreibung der Umgebung
- Kurzbeschreibung Windpark, Plan BC GmbH, 17.10.2024
- Gutachten zur Standorteignung, denergy GmbH, 11.10.2024
- Gutachtliche Stellungnahme zum Eisfall, Sowiwas-Energie GmbH, 12/2024
- Technische Beschreibung, Enercon E-175 EP 5, 20.06.2023
- Technische Beschreibung Rotorblätter
- Technische Beschreibung Blitzschutz
- TD_Netztechnische Leistungsmerkmale
- Technische Beschreibung Turm und Fundament
- Gewichte, Abmesssungen_TD Turm
- Information zur Störfallverordnung
- Technische Beschreibung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung, 10.01.2024
- Angaben zur Notstromversorgung
- Technische Beschreibung Brandschutz
- Technische Beschreibung Blitzschutz
- Technische Beschreibung Flucht- und Rettungswege
- Untersuchung Schallschutz, Büro Öko-Raum Konzept, 20.12.2024
- Schattenwurfprognose, Büro Öko-Raum-Konzept, 28.10.2024
- Antragsformular Baurecht vom 21.10.2024
- Baubeschreibung
- Nachweis der Bauvorlagenberechtigung
- Lageplan M 1 : 1.250, 17.10.2024
- Seitenansichts-Zeichnung
- Zeichnung Legende, 05.01.202
- Technische Beschreibung Gondel
- EU-Konformitätserklärung E-175 EP5
- Fachbeitrag zum Artenschutz (saP), ANUVA, 06.02.2025 (Endfassung)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan, ANUVA, 12.03.2025 (Endfassung)
- Angaben zu Abfällen
- Angaben zu Wasser gefährdenden Stoffen und dem Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen
IV. Nebenbestimmungen
V. Kostenentscheidung
Die Kosten des Verfahrens hat die HerzoEnergie GmbH zu tragen. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe von 42.419 € festgesetzt. Die Auslagen betragen 132 €.
B. Dem Genehmigungsbescheid ist folgende Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt, die auch für mögliche Klagen Dritter gilt:
R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München,
Postfach 340148, 80098 München,
Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München.
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form möglich.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigelegt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides gestellt und begründet werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Aufgrund von Art. 12 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) entfällt das Vorverfahren nach § 68 VwGO (Widerspruchsverfahren). Seit dem 01.01.2022 muss der in § 55 d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Die Klage eines Dritten gegen diesen Bescheid hat gemäß § 63 des Bundesimmissionsschutzgesetzes keine aufschiebende Wirkung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kann die aufschiebende Wirkung auf Antrag ganz oder teilweise anordnen (§ 80 Abs. 5 VwGO).
1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
C. Auslegung und Zustellung des vollständigen Genehmigungsbescheides und Möglichkeit zur Einsichtnahme
1. Der Genehmigungsbescheid vom 27.03.2025 kann vom 25.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch, 2. Stock, Zimmer Nr. 205, während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag, 8 Uhr – 12 Uhr, und Montag – Donnerstag, 14 Uhr – 16 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09193 201710 eingesehen werden.
2. Der Genehmigungsbescheid vom 27.03.2025 wird in diesem Zeitraum auch auf der Homepage des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt zugänglich gemacht.
Er kann gemäß § 10 Abs. 8 Satz 9 BImSchG schriftlich (Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Umweltamt, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch) oder elektronisch (poststelle@erlangen-hoechstadt.de) angefordert werden.
3. Der Genehmigungsbescheid gilt mit Ende der Auslegungsfrist (09.05.2025) auch gegenüber Dritten als zugestellt (§ 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG).
Höchstadt a. d. Aisch, 08.04.2025
Landratsamt Erlangen – Höchstadt
Leuchs
Regierungsrat