Vollzug der Wassergesetze, des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Bekanntmachung der Zulassungsentscheidung und des Änderungsbescheides für die Betriebliche Abwasserreinigungsanlage der Firma Martin Bauer GmbH & Co. KG betreffend

Bekanntmachung der Zulassungsentscheidung und des Änderungsbescheides für die Betriebliche Abwasserreinigungsanlage der Firma Martin Bauer GmbH & Co. KG

Bekanntmachung der Zulassungsentscheidung und des Änderungsbescheides für die Betriebliche Abwasserreinigungsanlage der Firma Martin Bauer GmbH & Co. KG betreffend Antrag der Firma Martin Bauer GmbH & Co. KG auf Änderung der bestehenden, wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis für das Einleiten der Betriebsabwässer aus der Betrieblichen Abwasserreinigungsanlage in den Sechselbach, Markt Vestenbergsgreuth

Der Firma Martin Bauer GmbH & Co. KG wurde mit Änderungsbescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 06.02.2025, Az. 40 6410 die Änderung der bestehenden, wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis nach Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) für das Einleiten der in der Betrieblichen Abwasserreinigungsanlage gereinigten Abwässer in den Sechselbach erteilt.

Nach Vorliegen der Umweltverträglichkeitsstudie hat die Firma Martin Bauer GmbH & Co. KG die Änderungsanträge aktualisiert. Statt in die Kleine Weisach soll die Einleitstelle im Sechselbach verlegt werden; die Anhebung des Anforderungswertes für CSB wurde reduziert. Der aktualisierte Änderungsantrag beinhaltet die Verlegung der Einleitstelle um 23 Meter bachabwärts im Sechselbach, eine Erhöhung der Einleitung der Tagesabwassermenge von 350 m3/d auf 420 m3/d und der Jahresschmutzwassermenge von 116.000 m3/a auf 138.000 m3/a sowie eine Anhebung des Anforderungswertes für den Parameter CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf) von 75 mg/l auf 110 mg/l.

Die Einleitung der gereinigten Betriebsabwässer aus der Betrieblichen Abwasserreinigungsanlage in den Sechselbach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.
Die Zulassungsentscheidung und der Änderungsbescheid werden öffentlich bekanntgemacht.
Die Zulassungsentscheidung und ein Abdruck des Änderungsbescheides mit den Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 17.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025

  • bei der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt, Liegenschaftsamt, Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.04, Bahnhofstr. 18, 91315 Höchstadt a. d. Aisch und
  • beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Der Bekanntmachungstext, die Zulassungsentscheidung und der Änderungsbescheid mit den Antragsunterlagen werden im o. g. Zeitraum gemäß Art.27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird hier eingestellt. 
Die Zulassungsentscheidung, der Änderungsbescheid mit den Antragsunterlagen werden hier eingestellt.

Der Änderungsbescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 06.02.2025, Az. 40 6410, wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt.
Die Bekanntmachung, die Zulassungsentscheidung und der Änderungsbescheid mit den Antragsunterlagen sind außerdem im Zentralen Internetportal (UVP-Portal Bundesland Bayern) öffentlich zugänglich.

Höchstadt a. d. Aisch, 19.02.2025
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Sachgebiet 40.1 -Umweltamt
Bauer