Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz
Die N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt mit Schreiben vom 07.02.2023 die Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von Trink-, Spül-, und Reinigungswasser aus dem Hochbehälter Haidberg über einen Graben in den Hirschsprunggraben gestellt.
Die Einleitung von Trink-, Spül-, und Reinigungswasser aus dem Hochbehälter Haidberg über einen Graben in den Hirschsprunggraben stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, für die eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 15 WHG beantragt wird.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 28.12.2023 bis einschließlich 29.01.2024 beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205 während der der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Bitte beachten Sie hierbei, dass zur Einsichtnahme beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20-1711 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.
Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/
Die Antragsunterlagen werden eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis spätestens 16.02.2024 beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205 schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden erhoben werden. Bitte beachten Sie auch hier-bei, dass unter der Telefonnummer 09193 20-1711 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen findet ein Erörterungstermin statt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidungen unberücksichtigt bleiben.
Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch die öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Höchstadt an der Aisch, den 14.12.2023
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Hubert