Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz Antrag N-ERGIE Einleitung Hirschsprunggraben

Antrag der N-ERGIE AG auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Spül-, Entleer-, und Reinigungswasser aus der Entleerung E1 der Fernleitung Tennenlohe in den Hirschsprunggraben

Der N-ERGIE AG, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 07.11.2023, Az.: 40 641/3 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Spül-, Entleer-, und Reinigungswasser aus der Entleerung E1 der Fernleitung Tennenlohe in den Hirschsprunggraben erteilt.

Die Einleitung von Spül-, Entleer-, und Reinigungswasser aus der Entleerung E1 der Fernleitung Tennenlohe in den Hirschsprunggraben stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar.

Ein Abdruck des Bescheides liegt mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Pläne in der Zeit vom 04.01.2024 bis einschließlich 19.01.2024 beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch, Umweltamt, 2. Obergeschoss, Zimmer 205 während der der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Bitte beachten Sie hierbei, dass zur Einsichtnahme beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1711 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Dieser Bekanntmachungstext und die Erlaubnis mit den Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird  hier eingestellt.
Die Erlaubnis mit den Antragsunterlagen wird hier  eingestellt.

Der Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 07.11.2023, Az. 40 641/3, wurde dem Träger des Vorhabens und den bekannten Betroffenen zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).

Gegen den o.g. Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.

Höchstadt an der Aisch, den 14.12.2023
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Hubert