Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. Vorhaben gemäß Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) einen Erörterungstermin durch.
Der Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen (Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG) sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.
Der Erörterungstermin findet am Donnerstag, den 27.04.2023 um 09:00 Uhr im Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen im Sitzungssaal, Erdgeschoss, Zimmer 0.29 statt.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG).
Die beteiligten Behörden, der Vorhabensträger und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden vom Erörterungstermin persönlich benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten am Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden (Art. 67 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG).
Die durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Aufwendungen werden nicht erstattet.
Dieser Bekanntmachungstext wird gemäß Art. 27a BayVwVfG auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.
Die Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/
Höchstadt a. d. Aisch, den 16.03.2023
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Hubert