Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlage der Gemeinde Hemhofen: Einleiten von Mischwasser aus der Mischwasserentlastungsanlage RÜB 01 in den Hirtenbachgraben (Gewässer III. Ordnung) sowie aus der Mischwasserentlastungsanlage RÜB 02 und RÜB 03 in den Röttenbach (Gewässer III. Ordnung).

Die Gemeinde Hemhofen beantragt die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus der Mischwasserentlastungsanlage RÜB 01 in den Hirtenbachgraben (Gewässer III. Ordnung) sowie aus der Mischwasserentlastungsanlage RÜB 02 und RÜB 03 in den Röttenbach (Gewässer III. Ordnung).

Die Einleitung von Mischwasser aus der Mischwasserentlastungsanlage RÜB 01 in den Hirtenbachgraben (Gewässer III. Ordnung) sowie aus der Mischwasserentlastungsanlage RÜB 02 und RÜB 03 in den Röttenbach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, für die von der Gemeinde Hemhofen eine wasserrechtliche Erlaubnis (gehobene) gem. § 15 WHG beantragt wurde.

Die Pläne liegen in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2023

  • bei der Gemeinde Hemhofen, Bauamt, Erdgeschoss, Blumenstraße 25, 91334 Hemhofen
  • beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Hemhofen unter der Telefonnummer 09195/9484-126 und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt und auf Homepage der Gemeinde Hemhofen eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird hier eingestellt.
Die Antragsunterlagen werden hier eingestellt.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 02.07.2024 bei der Gemeinde Hemhofen, Bauamt, Erdgeschoss, Blumenstraße 25, 91334 Hemhofen und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden erhoben werden. Bitte beachten Sie auch hier, dass beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 und bei der Gemeinde Hemhofen unter der Telefonnummer 09195/9484-126 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen findet ein Erörterungstermin statt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Höchstadt a. d. Aisch, 19.04.2024
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Umweltamt
Bauer

Die Bekanntmachung als PDF