Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag der Firma Schaeffler Technologies AG & Co. KG zur wesentlichen Änderung der Galvanikanlage nach §§ 16, 10 BImSchG
Die Firma Schaeffler Technologies AG & Co.KG hat für den Standort Fl.Nr. 1333/1, Gemarkung Herzogenaurach, auf ihrem Betriebsgelände Industriestraße 1-3, 91074 Herzogenaurach, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der bestehenden Galvanikanlage durch Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Metallteilen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 m³ oder mehr nach Ziffer 3.10.1 Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) im Gebäude G20 gem. §§ 16, 10 BImSchG gestellt. Künftige Betreiberin soll die Firma Schaeffler Technologies AG & Co. KG werden.
Die bereits vorhandene Anlage zur Oberflächenbehandlung bestehend aus drei Linien soll um eine weitere Linie im Gebäude G20 erweitert werden. Die bestehende Anlage wurde nach § 67 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bei der zuständigen Fachbehörde angezeigt, bzw. nach §16 des BImSchG genehmigt. Nach Inbetriebnahme der neuen Galvanik im Gebäude G20 ist geplant die bestehende Anlage zurückzubauen.
Beantragt ist die Betriebszeit der neuen Anlage im 24 h Takt in 18 Wochenschichten von Sonntag 22:00 Uhr bis Samstag 22:00 Uhr. Externe Anlieferungen finden von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr im Gebäude G20 statt. Innerbetrieblicher Verkehr findet 24h an 6 Tagen/ Woche statt. Hierbei besteht keine Änderung zur Ist-Situation.
Der Verfahrensablauf der geplanten Oberflächenbehandlungsanlage umfasst im Wesentlichen die folgenden Schritte:
- Unbehandelte Produktionsteile werden durch die interne Logistik vom Wareneingang oder aus internen Produktionsbereichen zur Oberflächenbehandlungsanlage transportiert.
- Im abgeschlossenen Betriebsbereich der Galvanik werden die zu behandelnden Teile auf Transportgestellen aufgehängt, mit diesen Gestellen zur eigentlichen Beschichtungsanlage transportiert und in die Anlage eingebracht.
- Die Produktionsteile werden in einem ersten Schritt der Vorbehandlung zugeführt. Hier werden die Teile entfettet, gebeizt, elektrolytisch entfettet und gespült, um eine saubere Metalloberfläche zu erhalten. Das Transportgestell fährt dabei einzeln durch jeden dieser Behandlungsschritte.
- In den nächsten Schritten findet der eigentliche Beschichtungsprozess, der sich aus verschiedenen Wirkbädern, die mit galvanoüblichen Chemikalien versetzt sind, statt. Das Transportgestell wird hierzu schrittweise in verschiedene Wirkbäder abgesenkt und in Zwischenschritten gespült. Im letzten Beschichtungsprozess wird eine elektrische Spannung angelegt, wodurch sich Metallelemente aus der Flüssigkeit lösen und sich auf der Produktoberfläche absetzen. Die durch diesen Verfahrensschritt aufgebrachte ZnFe (Zink-Eisen) bzw. ZnNi (Zink-Nickel) Beschichtung stellt einen Korrosionsschutz dar. Beheizte Bäder sind jeweils gedeckelt, alle Bäder mit Ausnahme der Spülen werden separat abgesaugt und die Abgase über einen Wäscher mit Tropfenabscheider dem Schornstein zugeführt, damit keine Abgase ungereinigt in die Umwelt gelangen.
- Sobald der eigentliche Beschichtungsprozess abgeschlossen ist, werden die Produktionsteile gespült und getrocknet.
- Die Produktionsteile werden anschließend von den Transportgestellen demontiert und an die interne Logistik für den Weitertransport übergeben.
Durch die Optimierung von Betriebszeiten und die Errichtung nach dem neusten Stand der Technik werden zukünftig weniger Einsatzstoffe benötigt, interne Wege verkürzt und Abfall- sowie Abwassermengen reduziert.
Beim Beschichtungsprozess anfallendes Abwasser wird über eine bestehende Abwasseranlage gereinigt bzw. über einen Ionentauscher aufbereitet und wieder eingesetzt.
Abfälle, die aus dem Beschichtungsprozess als auch aus der Abwasseranlage anfallen, werden einer geregelten Entsorgung zugeführt.
Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach §§ 16, 10 BImSchG. Es ist nach § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit den §§ 8 ff der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) öffentlich bekannt zu machen.
Nach § 9 i.V. m. § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt im Genehmigungsverfahren festzustellen, ob für das geplante Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Für das Vorhaben wird eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach §§ 9, 7 i.V.m. 3.9.1 Anlage 1 zum UVPG durchgeführt. Im Verfahren werden die Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, beteiligt.
Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 27.11.2023 bis einschließlich 28.12.2023 bei der Stadt Herzogenaurach, Marktplatz 11, 91074 Herzogenaurach im Amt für Planung, Natur und Umwelt, Zimmer Nr. S.1.53 und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt, Schloßberg 10, Umweltamt, Zimmer 205, 91315 Höchstadt, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme im Landratsamt eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09193/20-1718 erforderlich ist. Zur Einsichtnahme bei der Stadt Herzogenaurach wird ebenfalls um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09132/901-232 gebeten.
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 30.01.2024 bei der Stadt Herzogenaurach, Marktplatz 11, 91074 Herzogenaurach und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt, Schlossberg 10, Zimmer 204, 91315 Höchstadt schriftlich oder elektronisch erhoben werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Sofern dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können, erst nach Beginn der Auslegung vorgelegt werden, werden diese der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Die Einwendungen werden dem Vorhabensträger und den beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist, bekannt gegeben. Sofern es zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich ist, besteht auf Verlangen des Einwenders die Möglichkeit Name und Anschrift zu schwärzen.
Über die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen kann am 07.02.2024, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt, ein Erörterungstermin stattfinden. Die Entscheidung über die Durchführung liegt im Ermessen der Behörde. Sofern Einwendungen eingehen, werden die Einwender gesondert informiert. Bei Durchführung des Erörterungstermins werden formgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Hinweise:
- Die Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Erlangen-Höchstadt
- Die für die Beteiligung der Öffentlichkeit maßgebenden Vorschriften ergeben sich aus den §§ 8 ff. der 9. BImSchV
- Ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, ist eine Ermessensentscheidung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt
- Nach § 16 der 9. BImSchV findet der Erörterungstermin nicht statt, wenn
- Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind,
- die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind,
- ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen oder
- die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen
- Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Höchstadt, den 07.11.2023
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
R. Hilbinger
Fachbereichsleiterin