Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Wesentliche Änderung der Anlage zur Oberflächenbehandlung von Metallteilen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 m³ oder mehr (Galvanikanlage) - Einbau einer Galvaniklinie im Gebäude G20 auf dem Betriebsgelände, Grundstück Fl.Nr. 1333/1, Gemarkung Herzogenaurach
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Öffentliche Bekanntmachung gem. § 21 a der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV)
Das Landratsamt Erlangen Höchstadt hat der Firma Schaeffler Technologies AG & Co.KG mit Bescheid vom 27.03.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Galvanikanlage nach §§ 10, 16 BImSchG zum Einbau einer Galvaniklinie im Gebäude G20 auf Ihrem Betriebsgelände Idustriestraße 1 – 3 in 91074 Herzogenaurach, Grundstück Fl.Nr. 1333/1, Gemarkung Herzogenaurach, erteilt.
Die bestehende Galvanikanlage soll um eine Linie im Gebäude G 20 erweitert werden.
Der Anlagenstandort befindet sich auf dem Betriebsgelände der Fa. Schaeffler Technologies AG & Co.KG, Industriestraße 1 – 3, 91074 Herzogenaurach, Grundstück Fl.Nr. 1333/1.
Die Entscheidung über den Antrag ist im Rahmen des förmlichen Verfahrens gem. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i.V.m. § 21 a Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich bekannt zu machen.
Der verfügende Teil des Bescheides lautet:
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt erlässt folgenden B e s c h e i d :
1. Genehmigung nach §§ , 10 BImSchG i.V.m. Nr. 3.10.1 Spalte 1 des Anhangs der 4. BImSchV
Die Firma Schaeffler Technologies AG & Co.KG erhält nach Maßgabe der nachstehenden Nebenbestimmungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Oberflächenbehandlung von Metallteilen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren (Galvanikanlage) mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 m³ oder mehr auf dem Grundstück Fl.Nr. 1333/1 der Gemarkung Herzogenaurach durch Einbau einer weiteren Linie im Gebäude G20.
2. Planunterlagen
Die im Genehmigungsverfahren eingereichten Unterlagen sind Bestandteil der Genehmigung. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Antragsunterlagen (bezeichnet als Anhang):
(…)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen versehen ist. Nach § 10 Abs. 8 Satz 2 BImSchG sind der verfügende Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides öffentlich bekannt zu machen. Die nachfolgende Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil des Bescheides.
R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g :
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayer. Verwaltungsgericht Ansbach in 91522 Ansbach
Postanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach
Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
[Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit Begründung liegt in der Zeit vom 12.04.2024 bis einschl. 26.04.2024
im Landratsamt in Erlangen-Höchstadt, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt, Zimmer Nr. 205, während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus und kann dort eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme im Landratsamt eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09193/20-1718 erforderlich ist.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 26.04.2023) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtsbehelfsfristen.
Für die Anlage maßgebliches BVT-Merkblatt:
BVT-Merkblatt „Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen (Galvanik) (08.2006)“ gemäß der Richtlinie 2010/75 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Höchstadt, 27.03.2024
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
-Umweltamt-
Müller
Abteilungsleiterin