Infos zum Coronavirus

Aktuelle Information

Allgemeine Infos: Coronavirus in Bayern
 

Mit Ablauf des 31.12.2022 ist die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“  gemäß § 20a des Infektionsschutzgesetzes –IfSG- ausgelaufen.

Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat beschlossen, die Vorgangsdaten, sofern keine Folgeverfahren anhängig sind, zu löschen. Folgeverfahren sind vor  noch nicht abgeschlossene Klageverfahren, bestandskräftige Anordnungen und abgeschlossene Bußgeldverfahren.

Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Erlangen-Höchstadt prüft derzeit alle Verfahren und wird diese auch automatisch löschen.

Anträge seitens der Betroffenen z. B. Nach Art. 17 der Datenschutzgrundverordnung –DSGVO- sind nicht erforderlich.
Sollte ein Vorgang nicht löschbar sein, so werden die Betroffenen durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt automatisch in Kenntnis gesetzt.

 

Die Beauftragung für Bürgertestungen durch das Landratsamt wird mit Ablauf des 28.02.2023 beendet.
Geöffnete Teststellen im Landkreis agieren spätestens ab diesem Zeitpunkt ausschließlich privat.