Abgestorbene Bäume und Totholz in Bäumen an Straßen
Heßdorf. Aus aktuellem Anlass weist der Kreisbauhof des Landkreises Erlangen-Höchstadt nochmals Grundstücks- und Waldbesitzer auf ihre Verkehrssicherungspflicht für Bäume entlang von Straßen und Geh- und Radwegen hin.
Laut Art. 29 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG sind Grundstückseigentümer und -inhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihren Bäumen keine Gefahr für den Verkehr auf der angrenzenden Straße oder dem Geh- und Radweg ausgeht. Ihr Baumbestand sollte so angelegt sein, dass er gegen Windbruch und Windwurf sowie gegen Umstürzen gesichert ist.
Bauhof hilft bei Verkehrssicherung
Für eventuelle Arbeiten im Straßenraum oder im Straßenrandbereich ist eine verkehrsrechtliche Anordnung beziehungsweise eine Verkehrssicherung erforderlich. Hierbei ist der Kreisbauhof während seiner Dienstzeiten behilflich. In besonderen Fällen und bei unmittelbarer Gefahr sind die Mitarbeiter des Kreisbauhofes angewiesen, Bäume sofort entsprechend zurückzuschneiden oder zu fällen. Weitere Auskünfte erteilt der Kreisbauhof in Heßdorf unter 09135 / 73 70 1938.