Aktuelle Informationen für Reisende zum Ferienstart
Aktuell gilt bei der Einreise nach Deutschland weltweit kein Staat mehr als Hoch-Risikogebiet. Darauf weist das Staatliche Gesundheitsamt hin. Für die Rückreise nach Deutschland gelten besondere Regeln: Die Coronavirus-Einreiseverordnung beinhaltet weiterhin eine generelle Nachweispflicht für Einreisende unabhängig von der Art des Verkehrsmittels.
3G-Regelung bei Einreise beachten
Personen ab zwölf Jahren müssen grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen daneben eine spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht beachten. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt nur noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten muss unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus zwingend ein PCR-Testnachweis vorgelegt werden.
Genesenen- und Impfnachweis neu definiert
Seit 1. Februar 2022 ist das digitale Impfzertifikat im EU-Ausland zeitlich begrenzt gültig. Der Status von vollständig Geimpften ohne Booster ist bei Reisen mit Grenzübertritt auf 270 Tage beschränkt. Ein Genesenennachweis liegt vor, wenn die mittels PCR Test nachgewiesene Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt. Dieser Nachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache und in verkörperter oder digitaler Form vorliegen.
Ab Oktober 2022 bedeutet vollständiger Impfschutz drei Einzelimpfungen bzw. zwei Einzelimpfungen (nicht älter als 270 Tage); Genesenenstatus (nicht älter als 90 Tage) oder zwei Einzelimpfungen plus Genesung.
Bis 30. September 2022 besteht vollständiger Impfschutz dagegen noch bei zwei Einzelimpfungen (nicht älter als 270 Tage), Genesenenstatus (nicht älter als 90 Tage) oder mindestens einer Einzelimpfung plus Genesung.
Einreise mit Kindern
Kinder unter zwölf Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Quarantänepflicht. Bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis übermittelt haben, endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise oder mit Übermittlung des Testnachweises vor dem Ablauf von fünf Tagen.
Information für Geimpfte und Genesene
Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt derzeit jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.
Andere Regelungen im Ausland möglich
Das Gesundheitsamt bittet um Beachtung, dass sich die genannten Regeln nur auf die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland beziehen. Die Regelungen für die Einreise in das jeweilige Urlaubsland können hiervon abweichen. Es ist empfehlenswert, sich eigenständig vor Reiseantritt über die aktuellen Einreiseregelungen im Ausland zu informieren. Dies ist beispielsweise über die Internetseiten der jeweiligen Botschaft oder der des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de möglich. Viele Angebote sind auch als praktische App für das Smartphone verfügbar. Weitere Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen gibt es beim Bundesgesundheitsministerium unter und beim Auswärtigen Amt.