Betreuungskräfte aus dem In- und Ausland legal beschäftigen

26. Juni 2018: Plötzlich ein Pflegefall in der Familie: Oft können Angehörige Pflegebedürftige nicht allumfassend betreuen und versorgen.
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In den letzten Jahren haben osteuropäische Pflegerinnen, Betreuungskräfte oder Haushaltshilfen diese Aufgaben vermehrt übernommen. Sie leisten Tätigkeiten der Grundpflege, wie Waschen oder Anziehen und leben im Haushalt des hilfebedürftigen Menschen. Viele Pflegebedürftige und auch viele Angehörige wissen oft jedoch nicht, was sie beachten müssen, um eine solche Hilfe legal zu beschäftigen. Tipps und Hinweise liefert dazu die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn. Sie ist unter der Telefonnummer 0228/7132132 oder per E-Mail an zav.haushaltshilfen@arbeitsagentur.de zu erreichen. Weitere Informationen stehen auch auf der Homepage www.zav.de. Inzwischen gibt es auch vermehrt private Anbieter. Wer sich über solche Anbieter im Landkreis Erlangen-Höchstadt informieren möchte, kann die Seniorenbeauftragte des Kreises, Anna Maria Preller kontaktieren. Sie ist über die Telefonnummer 09131/803 1331 oder anna.maria.preller@erlangen-hoechstadt.de zu erreichen.