Blauzungenkrankheit: ERH als Sperrgebiet festgelegt
Erlangen-Höchstadt. Eine Allgemeinverfügung dazu ist seit Freitag, 22. Februar 2019 erstellt. Sie steht auf der Homepage des Landratsamtes und wird am Donnerstag, 28. Februar 2019 im Amtsblatt veröffentlicht.
Handelsbeschränkungen und weitere Auflagen gelten im Sperrgebiet
Für Menschen, Hunde und Katzen ist die Krankheit ungefährlich. Auch Fleisch und Milchprodukte sind gefahrlos zum Verzehr geeignet. Gefährlich ist die Erkrankung hingegen für Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Neukameliden, beispielsweise Lamas und Alpakas. Sofern Tiere dieser Art noch nicht registriert sind, müssen Halter sie umgehend beim Veterinäramt melden. Erste Anzeichen einer Blauzungeninfektion müssen Tierhalter dem Veterinäramt unverzüglich mitteilen. Generell ist der Transport von Rindern, Schafen oder Ziegen aus dem Sperrgebiet in restriktionsfreie Gebiete verboten und nur in Ausnahmefällen möglich. Entsprechende Formulare gibt es auf den Seiten des Veterinäramts.
Über die Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit wird von Viren verursacht. Kleine Stechmücken, so genannte Gnitzen, übertragen diese. Sie kann für betroffene Tiere tödlich enden. Erkrankte Tiere haben meist Fieber, Entzündungen an Schleimhäuten von Kopf, Maul und Speiseröhre, sowie den Zitzen und Klauen. Diese Schwellungen, besonders an Lippen, Ohren und Zunge, stören die Durchblutung und lassen die Zunge bläulich aussehen, wonach die Krankheit benannt ist. Die Symptome beim Einzeltier reichen von klinisch unauffällig bis zu sehr heftigen Gesundheitsstörungen. Tierärztliche Behandlungen können helfen die Krankheitserscheinungen zu lindern. Impfungen schützen vor einer Infektion mit Blauzungenkrankheit und werden von der Tierseuchenkasse bezuschusst.