Digitales Meldeverfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

23. März 2022: Gesundheitsamt bittet um Nutzung des Onlineportals
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Ab dem 16. März 2022 sind in Bayern medizinische und pflegerische Einrichtungen und Unternehmen zum Schutz von gefährdeten Personengruppen laut dem Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, ihr zuständiges Gesundheitsamt über bei ihnen tätige Personen, die weder als vollständig geimpft noch als genesen gelten, zu benachrichtigen. Das gilt nicht, wenn diese über ein ärztliches Attest verfügen, dass sie aus medizinischen Gründen nicht gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft werden können.

Meldung über Onlineportal
Das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen macht darauf aufmerksam, dass die Betriebe und Einrichtungen für die Meldungen das Online-Meldeportal (BayImNa) nutzen sollen. Das Gesundheitsamt bittet die Unternehmen und Einrichtungen, die diese Meldung bereits in schriftlicher Form abgegeben haben, diese auch über das Online-Meldeportal zu verschicken, da es im Abwicklungsprozess der postalisch-schriftlichen Meldungen zu erheblichen Verzögerungen aufgrund des Mehraufwands kommt.

Link zum Meldeportal: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfmeldung/