Energie-Härtefallhilfen für erhöhte Preise bei Heizöl, Pellets, Flüssiggas

08. Mai 2023: Anträge für Privathaushalte

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig. Der Vollzug der Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger soll in Bayern durch das Unternehmen KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG) erfolgen. Alle Informationen zur Höhe der Hilfen und wer sie beantragen kann, gibt es online unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/. Dort sind auch Kontaktdaten sowie ein Härtefallhilfe-Rechner zu finden. Antragsstart ist ab 15. Mai 2023 geplant. Die Antragstellung soll dann auch online über eine Antragsplattform möglich sein. Bei Fragen steht eine Hotline (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr; außer an gesetzlichen Feiertagen) unter 089 59976061122 und de-haertefallhilfe@kpmg-law.com zur Verfügung.

Hinweis:

Am Landratsamt Erlangen-Höchstadt werden keine Härtefall-Anträge angenommen und auch nicht bearbeitet. Daher bittet das Amt um Verständnis, dass hierzu auch keine Auskünfte möglich sind.