Erneute Kontrollen im Tennenloher Forst
Erlangen. Aus gegebenem Anlass hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt kürzlich gemeinsam mit den Bayerischen Staatsforsten, Naturschutzwächtern und der Polizeiinspektion Erlangen-Land in verschiedenen Waldgebieten des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe die Nutzung durch Mountainbiker und Fußgänger überprüft. In letzter Zeit haben die Ämter zunehmende Verstöße gegen die geltende Naturschutzverordnung sowie eine vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt erlassene sicherheitsrechtliche Verordnung, die das Betretungsrecht auf dem Gelände regelt, beobachtet.
Trampelpfade sind nicht freigegeben
Laut dieser Verordnung ist das Betreten, Bereiten und Befahren mit Fahrzeugen aller Art auf allen nicht freigegebenen Wegen unzulässig und kann mit Bußgeld bis 1.000 Euro geahndet werden. Grund dafür: Früher wurde das Gelände für militärische Übungen genutzt. Eventuell noch vorhandene Munition und Sprengkörper in weiten Teilen des ehemaligen Truppenübungsplatzes können für Sportler und Spaziergänger, die sich abseits der Wege aufhalten, gefährlich sein. Trotz des ausgeschilderten Betretungsverbots sind bei der Überprüfung zahlreiche Personen abseits der erlaubten Wege aufgefallen. Das Landratsamt appelliert, das Gebiet ausschließlich auf den befestigten, geschotterten Wegen zu nutzen, welche dafür freigegeben sind.
Naherholungssuchende sensibilisieren
Hinzu kommt, dass insbesondere Mountainbiker die nicht freigegebenen Strecken als Singletrail nutzen und im Waldgebiet kleine Parcours errichten, die ohne Rücksicht auf Zerstörung der Natur sowie Lebensraum geschützter Tierarten angelegt werden. Der überwiegende Teil der Betroffenen zeigte sich bei Aufklärung über das Verbot kooperativ und einsichtig. Anhand der vor Ort festgestellten Personalien werden die Verstöße nun seitens der Kreisverwaltungsbehörde geahndet. Weitere Kontrollen sollen die Besucherinnen und Besucher des Geländes für die Gefahr sensibilisieren und auf lange Sicht bewirken, dass sie ihr Verhalten ändern. Die entsprechende Verordnung mit Karte ist hier zu finden.