Feierliche Einbürgerungsfeier im Landratsamt
Erlangen. Ein bedeutender Schritt für die Teilhabe und Identifikation von Zugewanderten im Landkreis: Landrat Alexander Tritthart hieß kürzlich im Rahmen einer Einbürgerungsfeier 86 Neubürgerinnen und Neubürger persönlich willkommen. Er betonte die Bedeutung der Einbürgerung und lobte die Vielfalt der Herkunftsländer und Kulturen der neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die den Landkreis Erlangen-Höchstadt zu einer offenen und bunten Gemeinschaft machen. Die Einbürgerungsfeier markierte nicht nur einen Höhepunkt für die eingebürgerten Personen selbst, sondern auch für den Landkreis Erlangen-Höchstadt als Ganzes. Landrat Tritthart ermutigte die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dazu, aktiv am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und die Zukunft des Landkreises mitzugestalten. Insgesamt erhielten im Jahr 2023 etwa 400 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt die Deutsche Staatsbürgerschaft. Für die anwesenden Bürgermeister begrüßte Heroldsbergs Bürgermeister Jan König die Neubürgerinnen und Neubürger. Umrahmt wurde die Veranstaltung von den Höchstadter Saxen.
Informationen zur Einbürgerung
Eingebürgert werden können Ausländerinnen und Ausländer, die in der Regel seit acht Jahren in Deutschland ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt haben. Außerdem sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und ein gesicherter Lebensunterhalt notwendig. Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro. Informationen zur Einbürgerung und Ansprechpartner für Interessierte finden sich auf der Webseite des Landratsamts unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/deutsche-staatsangehoerigkeit/. Dort ist auch der Link zum sogenannten Quick-Check im Bayernportal zur Einbürgerung verfügbar, mit welchem sich die Einbürgerungsvoraussetzungen unverbindlich prüfen lassen: https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/039311358474. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.