Geflügelpest breitet sich aus

31. Januar 2025: Hinweise für Geflügelbesitzer

Höchstadt. Die Geflügelpest breitet sich aktuell wieder in Deutschland aus. Auch in Mittelfranken traten insbesondere in der letzten Woche vermehrt Verdachts- und bestätigte Fälle bei Wildvögeln auf. Eine Ansteckung des Menschen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht möglich. Das Veterinäramt weist Geflügelhalter daraufhin, entsprechende Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Worauf Geflügelbesitzer achten sollten
Um das Risiko für Hausgeflügel zu senken, sollten Geflügelbesitzer Maßnahmen ergreifen, um den Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel zu verhindern. Dazu gehört, die Hühnerställe und Gehege ausschließlich mit dort genutzten Schuhen und Schutzkleidung zu betreten, um eine Einschleppung des Virus zu vermeiden. Zu den grundlegenden Biosicherheitsmaßnahmen zählt auch das gründliche Waschen und Desinfizieren der Hände vor Betreten der Geflügelhaltung. Eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe ist ebenfalls empfehlenswert.

Tränkwasserhygiene
Verhindern sollten Geflügelhalter zudem, dass Tränkwasser aus offenen Gewässern oder von Dächern abgeleitet wird, da dieses durch Wildvogelkot kontaminiert sein könnte. Auch Futter sollte sicher gelagert werden, und die Fütterung sollte im besten Fall in Stallgebäuden durchgeführt werden, um Wildvögel nicht anzulocken.

Informationen zur Biosicherheit
Alle Maßnahmen zur Biosicherheit sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit LGL (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

Meldung verendeter Vögel
Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden werden und tot aufgefundene Wildvögel sollen nicht berührt oder bewegt werden. Das Landratsamt bittet die Bevölkerung, verendete Vögel oder Wildvögel dem Veterinäramt telefonisch unter 09193 / 20 24 23 oder per E-Mail an vet@erlangen-hoechstadt.de unter Angabe des Fundortes zu melden. Zudem wird erneut auf die Pflicht zur Anmeldung von Geflügelhaltungen beim Veterinäramt hingewiesen.