Gemeinsames Impfzentrum von Stadt und Landkreis

18. Januar 2021: Update: So funktioniert das Bayerische Registrierungsportal

Die Zulassung des ersten Corona-Impfstoffs ist erfolgt. Am 27. Dezember letzten Jahres wurden bayernweit die Impfungen begonnen. Die Stadt Erlangen und der Landkreis Erlangen-Höchstadt haben ein gemeinsames Impfzentrum in den Räumen des ehemaligen Intersport Eisert in der Nägelsbach-/Sedanstraße eingerichtet. Zunächst liegt jedoch der Schwerpunkt auf den mobilen Teams, die Impfungen in Senioreneinrichtungen durchführen.

Erst für Impfung vormerken lassen, dann Termin vereinbaren: So funktioniert das Bayerische Registrierungsportal
Bevor man in einem bayerischen Impfzentrum einen konkreten Impftermin vereinbaren kann, ist es erforderlich, sich zunächst für die Impfung vormerken lassen. Um das System nicht zu überlasten, bitten die Verantwortlichen darum, dass sich nur Personen im Portal vormerken lassen, die zur aktuell priorisierten Gruppe gehören, also das achtzigste Lebensjahr vollendet haben. Personen aus der Stadt Erlangen und dem Landkreis Erlangen Höchstadt, die über 80 Jahre alt sind und nicht in Senioreneinrichtungen leben, werden zudem in den nächsten Tagen persönlich angeschrieben. Für alle anderen macht eine Vormerkung zum jetzigen Zeitpunkt auch gar keinen Sinn.

Die Vormerkung geht am einfachsten über das zentrale Impfportal des Freistaats Bayern. Dabei erhält man ein Passwort und kann bereits die wichtigsten persönlichen Daten eingeben. Wenn es im Impfzentrum dann freie Termine gibt, bekommen vorgemerkte Bürgerinnen und Bürger, wenn sie zu der jeweils aktuellen priorisierten Gruppe gehören, eine E-Mail und können sich wiederum über das Portal einen Impftermin sichern.

Aus Sicherheitsgründen ist es bei der bayernweit eingesetzten Registrierungsplattform jedoch nicht möglich, sich mehrfach mit derselben Mailadresse anzumelden. Wer beispielsweise zwei Angehörige anmelden muss, braucht entweder zwei Mailadressen oder er muss sich an die Hotline des Impfzentrums wenden. Die Mailadressen werden vier Wochen nach erfolgter Zweitimpfung wieder von der Registrierungsplattform „freigegeben“. Das heißt: Wer jetzt beispielsweise seine Eltern anmeldet, die zur Gruppe mit Priorität 1 gehören, der kann zu einem späteren Zeitpunkt seine Mailadresse wieder für sich selbst verwenden.

Hotline geschaltet
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt empfiehlt, das Internet-Portal zu nutzen. Wer keinen eigenen Internetzugang und keine E-Mail-Adresse besitzt, wird gebeten, Angehörige oder Bekannte fragen, ob sie ihnen behilflich sind. Wer diese Möglichkeit nicht hat, kann sich auch telefonisch für einen Impftermin vormerken lassen. Das Telefonteam des Impfzentrums ist unter 09131/86-6500 von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr zu erreichen.

Auch telefonisch werden dann zunächst die persönlichen Daten aufgenommen und einige für die Impfung relevante Fragen gestellt. Wenn dann ein Termin im Impfzentrum frei ist, werden telefonisch vorgemerkte Personen wiederum vom Telefonteam angerufen und der Termin wird vereinbart. Anschließend werden die Unterlagen zur Impfung per Post zugesandt.

Bei der Vormerkung handelt es sich nicht um eine klassische Warteliste. Die angemeldeten Personen werden nicht nach der Reihenfolge ihrer Registrierung zur Terminvereinbarung eingeladen. Vielmehr wertet das System die Daten nach Alter, Vorerkrankungen etc. aus und vergibt die Termine nach Priorität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Impfzentrum haben darauf keinen Einfluss. 

Die Verantwortlichen des Impfzentrums bitten schon jetzt um Verständnis, wenn nicht alle Anruferinnen und Anrufer unter der angegebenen Rufnummer sofort durchkommen. Das Telefonteam werde nach und nach ausgebaut. Man habe allerdings keinerlei Vorteil davon, sich so schnell wie möglich ins Registrierungsportal einzutragen. Termine werde es, wie angekündigt, nicht vor dem 20. Januar geben können. 

Aktuelle Informationen sowie Fragen und Antworten zum Thema Impfzentrum gibt es im Internet unter erlangen.de/Impfzentrum. Alle Aussagen der Stadt Erlangen, die das Impfzentrum betreffen, sind auch für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Erlangen-Höchstadt gültig.