Herbsttermine für die mobilen Problemmüllsammlungen im Landkreis
Erlangen-Höchstadt. Die Termine für die Problemmüllsammlungen im Herbst 2024 stehen fest. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Problemmüll zu den Sammlungen bringen, helfen so, eine Gefährdung der Umwelt zu vermeiden. Privathaushalte und Kleingewerbe können kostenfrei anliefern – Altreifen, eingetrocknete Dispersionsfarben und Leuchtstoffröhren sind unter anderem ausgenommen. Die Sammeltermine stehen im Abfallkalender und unter www.erlangen-hoechstadt.de.
Schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Kleinmengen können Landkreis-Bürgerinnen und -Bürger auch auf den Wertstoffhöfen Eckental, Herzogenaurach, Medbach/Höchstadt und der Umladestation im Erlanger Hafen zu den jeweiligen Abgabezeiten abgeben. Die Abfallberatung des Landkreises rät, bereits beim Ankauf nur die unbedingt notwendige Menge schadstoffhaltiger Erzeugnisse zu erwerben oder diese möglichst durch umweltfreundlichere Produkte zu ersetzen.
Keine Annahme mehr von Altreifen, Dispersionsfarben und Leuchtstoffröhren
Bei den Sammelterminen ist die Abgabe von Altreifen nicht mehr möglich. Diese sind weiterhin ohne Felge an den Wertstoffhöfen Medbach, Herzogenaurach, Eckental und der Umladestation Erlangen kostenpflichtig in haushaltsüblichen Mengen abzugeben. Eingetrocknete Dispersionsfarben sind Sondermüll und auf den Wertstoffhöfen als kostenpflichtiger Restmüll oder über die Restmülltonne zu entsorgen. Auch die Abgabe von Leuchtstoffröhren ist bei den Sammelterminen nicht mehr möglich. Diese nehmen die Wertstoffhöfe weiterhin in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an. Auch radioaktive, infektiöse, explosive Abfallstoffe, Elektrogeräte bzw. E-Schrott, Restmüll, Gaskartuschen, asbesthaltige Abfälle sind außerdem von den Sammelaktionen ausgenommen.
Hinweise zur Problemmüllsammlung
Um das Unfallrisiko zu minimieren, dürfen vor und nach der Sammlung keine Problemabfallstoffe an der Sammelstelle angeliefert oder abgestellt werden. Die angelieferten Problemabfälle dürfen haushaltsübliche Kleinmengen (Kofferraumladung) nicht überschreiten und sollten an den Sammelplätzen nur vorsortiert übergeben werden.
Flüssige Problemabfälle müssen in geschlossenen Behältnissen angeliefert werden. Sie können nicht umgefüllt werden (Ausnahme: Kleinmengen Altöl). Schadstoffhaltige Flüssigkeiten dürfen keinesfalls zusammengeschüttet werden, um chemische Reaktionen zu vermeiden (Ausnahme: Dispersionsfarben).
Altöl wird nur in Ausnahmefällen und bis maximal 15 Litern angenommen. Alle Öl Verkaufsstellen sind verpflichtet, gebrauchtes Motor- und Getriebeöl kostenlos vom Käufer zurückzunehmen.
Auto- bzw. Starterbatterien werden nur in geringer Stückzahl angenommen. Auch Batteriehandel oder Kfz-Werkstätten nehmen ausgediente Autobatterien zurück.
Die Anlieferung von Laborchemikalien ist auf haushaltsübliche Kleinmengen begrenzt.