Hinweis zu aktuellen Maßnahmen
Erlangen. Seit Mittwoch, 16. Dezember 2020, ist auch im Landkreis Erlangen-Höchstadt das öffentliche Leben zunächst bis Sonntag, zehnten Januar 2021, eingeschränkt. Die Dienststellen des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt sind weiter für Bürgerinnen und Bürger da. Das Amt bittet abzuwägen, welche Behördengänge derzeit zwingend notwendig sind und diese eventuell auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. „Bitte helfen Sie mit und halten Sie sich an die Vorgaben, auch an den Feiertagen. Bleiben Sie möglichst zuhause“, appelliert Landrat Alexander Tritthart. Jede und jeder Einzelne könne mit verantwortungsvollem Handeln sehr viel beitragen, um die Lage wieder in den Griff zu bekommen. Informationen zu Öffnungszeiten, Ansprechpartnern und Terminvergabe gibt es auf der Homepage unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/. Zahlreiche Fragen und Antworten zu Corona und den Maßnahmen gibt es unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/coronavirus/faq-aktuelles-geschehen/.
Ohne Umwege zum Ziel
Die Vorgaben der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) sind klar: Schulen und Kindertagesstätten sind geschlossen, es gibt nur noch eine Notbetreuung. Zahlreiche Geschäfte sind zu. Die allgemeinen Grundsätze der Hygiene und Abstandsgebot gelten weiterhin. Neu ist unter anderem die nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Generell gilt, die eigene Wohnung nur aus triftigen Gründen zu verlassen. Dazu zählen neben Arztbesuchen, Einkäufen oder der Weg zur Arbeit auch Sport im Freien. Wichtig ist, die Wohnung nur zu dem genannten Zweck zu verlassen und entsprechende Einrichtungen zielgerichtet ohne Umwege aufzusuchen. Das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen bittet, aus notwendigen Besorgungen keine Einkaufsbummel durch die von der Schließung ausgenommenen Läden des Einzelhandels zu machen - stattdessen möglichst gezielt einkaufen zu gehen. Es weist darauf hin, dass die Polizei unerlaubtes Verweilen in der Öffentlichkeit kontrolliert.
Kontaktbeschränkungen
Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Nicht mitgerechnet werden Kinder bis 14 Jahren. In der Zeit von 24. bis 26. Dezember 2020 dürfen sich im engsten Familien- und Freundeskreis neben den Angehörigen des eigenen Hausstandes maximal vier weitere Personen — ohne Begrenzung der Zahl der Haushalte — treffen. Dies gilt nicht an Silvester.
Gottesdienst mit Musik und ohne Gesang möglich
Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften gilt währenddessen generell eine Maskenpflicht. Gemeinsames Singen ist in geschlossenen und offenen Räumen nicht zulässig, instrumentale Begleitung im maßvollen Rahmen ohne Gesang ist möglich. Gottesdienste im Freien sind möglich, solange hier nicht der Charakter einer Großveranstaltung erreicht wird.
Worauf beim Einkaufen und Verzehr von Speisen zu achten ist
Insbesondere weist das Staatliche Gesundheitsamt auf die Maskenpflicht in Handlungs- und Dienstleistungsbetrieben hin. Die Maskenpflicht besteht für Personal und Kunden in Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in Eingangs- und Wartebereichen vor den Verkaufsräumen sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen. In diesen Bereichen darf die Mund-Nasenbedeckung auch nicht zum Rauchen, Trinken oder zum Verzehr von Speisen abgenommen werden. Wer einen Döner oder einen Kaffee zum Mitnehmen holt, muss die dazugehörigen Bereiche zum Verzehr verlassen.
Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen
Bei der Maskenpflicht sind textile Mund-Nasen-Bedeckungen gemeint. Das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen hat von Beginn an von Klarsichtmasken aus Kunststoff und transparenten Community-Masken abgeraten und diese nicht zugelassen. Auch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) bestätigt nun, dass Klarsichtmasken keine Alternative zur textilen Mund-Nasen-Bedeckung sind. Dies geht aus einem Schreiben des StMGP an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) über die Regierung von Mittelfranken an alle Kreisverwaltungsbehörden hervor. Gerade vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Infektionszahlen wurden deshalb verschiedene Mund-Nasen-Bedeckungen infektionsschutzfachlich hinsichtlich ihrer generellen Eignung neu beurteilt und bewertet.