Hinweis zum Besuch im Landratsamt
In Bayern werden ab 3. April die Basisschutzmaßnahmen des Bundes umgesetzt. Damit entfallen alle 2G- und 3G-Regelungen. Aus diesem Grund gilt auch beim Besuch der Landratsamtsgebäude in Erlangen und Höchstadt ab Montag, 4. April, die 3G-Regel nicht mehr. Besucherinnen und Besucher brauchen somit beim Betreten keinen entsprechenden Nachweis mehr vorlegen. Die FFP2-Maskenpflicht im Gebäude bleibt jedoch weiterhin bestehen. Zudem ist weiterhin vor dem Besuch des Landratsamtes eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Lediglich Anliegen in den Führerschein- und Zulassungsstellen sind am Vormittag ohne Termin möglich. Alle Besucherinnen und Besucher haben sich auch weiterhin am Empfangsdienst im Eingangsbereich zu melden. Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass Begleitpersonen nur eingelassen werden können, wenn das Amtsgeschäft dies zwingend erfordert.
Die Erreichbarkeiten und Kontakte der Dienststellen und weitere Informationen sind unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/ verfügbar. Viele Anliegen lassen sich auch telefonisch oder online ohne persönliche Vorsprache erledigen.