Hinweis zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten

23. Dezember 2020: Staatliches Gesundheitsamt bittet um Beachtung

Erlangen. Wer sich in einem ausländischen Corona-Risikogebiet aufhält, muss sich bei der Rückkehr nach Bayern testen lassen. Für Einreisende aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien, Nordirland und der Republik Südafrika gelten aufgrund der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (Az. GZ6a-G8000-2020/122-770) vom 21. Dezember 2020  folgende zusätzliche Regelungen:

Personen, die aus den genannten Gebieten einreisen, sind verpflichtet im Falle einer Grenzkontrolle sofort bei der Einreise den mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragen Behörden und sonst unverzüglich nach der Einreise der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einen Testnachweis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen. Personen, die innerhalb der letzten zehn Tage vor dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem der genannten Gebiete aufgehalten haben, sind verpflichtet der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich ein Testergebnis vorzulegen. Wer über keinen Testnachweis verfügt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 48 Stunden ab dem Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung einer Testung zu unterziehen. Das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt weist darauf hin, dass Betroffene ihr Testergebnis unverzüglich der für sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zukommen lassen müssen oder sich einer Testung unterziehen müssen.

Allgemeinverfügung (StMGP)
Aktuelle Risikogebiete (RKI)

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Testzentrum (ASB)