Hinweise zur Ausgangsbeschränkung

22. März 2020: Hinweise zur Ausgangsbeschränkung ☎️Service-Rufnummer am Sonntag, 22.03., 10-14 Uhr📞
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Erlangen-Höchstadt. Am Sonntag, 22. März 2020, ist die Kreisverwaltungsbehörde zusätzlich für allgemeine Fragen zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung unter der Service-Rufnummer 09131 803 2727 von 10 bis 14 Uhr erreichbar.

Fragen und Antworten zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung
Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die vorläufige Ausgangsbeschränkung: Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt empfiehlt den umfangreichen FAQ-Katalog zur Ausgangsbeschränkung der Bayerischen Staatsregierung. Generell gilt, soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren und das Haus nicht zu verlassen. Ausnahmen, wann das Haus verlassen werden darf: Für Arztbesuche, Einkäufe, Bankbesuche, Tankstellenbesuche, Weg/Fahrt zur Arbeit, Individual-Sportarten im Freien, wie zum Beispiel Joggen, Gassigehen mit Hunden, Kontakt zu Familienangehörigen in einem Haushalt sowie zu denen, die nicht im gleichen Haushalt leben (auch Lebenspartner, Geschiedene dürfen ihre eigenen Kinder treffen) sowie die Betreuung hilfsbedürftiger Menschen, wie Rentner, Behinderte.

Weitere Informationen zum Coronavirus
Informationen zur aktuellen Lage gibt es hier sowie weitere Informationen für Unternehmen, Familien und Senioren auf der Themenseite zum Coronavirus.

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bittet Bürgerinnen und Bürger möglichst zuhause zu bleiben.