Hygienebelehrung jetzt auch online
Wer Speisen in gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen will, kommt an den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nicht vorbei. Demnach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Infektionsschutzbelehrung unterziehen. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie wurden im Staatlichen Gesundheitsamt Erlangen seit vielen Jahren als Präsenzveranstaltung und während der Pandemie virtuell durchgeführt – ab dem 1. April ist dies auch komplett online und damit ortsunabhängig möglich. Das Staatliche Gesundheitsamt hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) beauftragt, die Online-Hygienebelehrung technisch durchzuführen. Diese Maßnahme ist ein Baustein in Richtung Digitalisierung und in der Umsetzung des bundesweiten Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt).
So funktioniert das Online-Verfahren
Über das Verfahren können Termine innerhalb der nächsten Tage reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird auch in 17 Sprachen in Untertiteln angeboten und schließt mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates ab. Die technische Durchführung der Online-Belehrungen erfolgt in Auftrag des Gesundheitsamtes durch das Technologiezentrum Glehn (TZG). Alle Informationen und Anmeldung gibt es online unter https://erh.gotzg.de/ sowie unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/belehrung-gem-43-infektionsschutzgesetz-ifsg/. Dort sind auch Antworten auf wichtige Fragen aufgeführt. Termine werden hierbei montags bis freitags von 8 bis 20.30 Uhr sowie samstags von 9 bis 15.30 Uhr angeboten. Grundsätzlich wird die Belehrung im Einzelfall auch weiterhin vor Ort angeboten. Hierzu ist eine Anmeldung unter belehrung@erlangen-hoechstadt.de erforderlich. Diese Belehrungen können allerdings nicht mehr als Sammelbelehrung angeboten werden.