Inzidenz über 100: Bayerische Notbremse greift in Erlangen-Höchstadt

25. März 2021: Neue Regelungen ab Samstag, 27. März
Coronavirus.jpg

Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt hat das Robert Koch-Institut am heutigen Donnerstag, 25. März 2021, einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 101,3 veröffentlicht. Aufgrund der Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für den Landkreis daher ab Samstag, 27. März 2021, die für einen Inzidenzwert von über 100 geltenden Einschränkungen. Das Landratsamt hat dabei keinerlei eigenen Ermessensspielraum. Landrat Alexander Tritthart appelliert: „Es kommt nach wie vor auf das Verhalten von Jeder und Jedem von uns an. Nur wenn wir uns an die Regeln halten, die Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln einhalten, sind Öffnungen möglich.“

Strengere Kontaktregeln, Click/Call & Collect und nächtliche Ausgangssperre
Weil der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen aktuell von Dienstag bis Donnerstag, 23. bis 25. März 2021, überschritten wurde, gibt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt heute (25.03.2021) mit Wirkung ab Samstag, 27. März 2021, amtlich bekannt, dass die Bayerische Notbremse mit strikteren Regelungen gilt, unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Auch die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft. Treffen sind nur noch mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt. Für die Geschäfte entfällt das Einkaufen mit vorheriger Terminbuchung („Click and Meet“). Hingegen bleibt weiterhin möglich das Abholen vorbestellter Ware („Click/Call and Collect“). Geöffnet bleiben Buchhandlungen, Blumenläden, Baumärkte und alle Geschäfte der Grundversorgung. Auch die Möglichkeit von Sport in festen Gruppen bis 20 Kinder unter 14 Jahren entfällt erneut, erlaubt ist nur noch kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen. Die Spiel- und Bolzplätze, Spielhöfe, Skateranlagen und Bewegungsparks können unter Beachtung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen weiterhin genutzt werden. Weitere Öffnungen sind für den Landkreis nur möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt.

Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes
Neben den regulären Erscheinungsterminen (wöchentlich, donnerstags) wird jeweils eine Sonderausgabe des Amtsblattes herausgegeben, wenn die maßgeblichen Inzidenzwerte von 35/50/100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen über- oder unterschritten wurden und sich damit Änderungen entsprechend der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben. Außerdem erscheint jeweils am Freitag eine Sonderausgabe des Amtsblattes, um die Regelungen bekanntzugeben, die in der darauffolgenden Woche für den Unterricht an Schulen und Tagesbetreuungsangebote im Landkreis gelten. Das Amtsblatt ist abrufbar im Internet unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/verwaltung/amtsblatt/.