Regelungen für "Click & Meet" mit Testergebnis ab Montag, 12. April 2021
Erlangen-Höchstadt. Ab Montag, 12. April 2021, werden Garten- und Baumärkte, Blumen- sowie Buchläden und Schuhläden wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels in Bayern behandelt. Sie dürfen dann nur noch abhängig vom Inzidenzwert öffnen. Bei einem Wert zwischen 100 und 200 - wie derzeit auch im Landkreis Erlangen-Höchstadt - ist Terminshopping (Click & Meet) erlaubt. Kundinnen und Kunden müssen allerdings einen negativen Test vorlegen. Inzidenzunabhängig öffnen dürfen weiterhin Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf, darunter Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Optiker. Ebenso Friseure sowie körpernahe Dienstleistungsbetriebe, die zum Zweck der Körperhygiene bzw. -pflege erforderlich sind (Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege). Die Anzahl der Kunden ist begrenzt, sie müssen eine FFP2-Maske tragen. Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, braucht es keinen Corona-Test. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt greift seit Samstag, 10. April 2021 die Bayerische Corona-Notbremse.
Neue Regeln für Einzelhandel und Dienstleistungen
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 ist die Öffnung von Ladengeschäften unter der Voraussetzung möglich, dass nur einzelne Kundinnen und Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum empfangen werden. Der Zutritt in das Geschäft ist nur mit offiziellem Dokument einer Teststation oder mit Test im Laden vor Ort zulässig. Beispielsweise ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Terminshopping mit Hygienekonzept
Das Staatliche Gesundheitsamt Erlangen weist darauf hin, dass ein Test immer nur eine Momentaufnahme ist und nicht von den allgemein gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen befreit. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden im Laden muss grundsätzlich sichergestellt werden. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kundinnen und Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche. In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für Kundinnen und Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht. Soweit in Kassen- und Thekenbereichen durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal. Der Betreiber hat ein Schutz‐ und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben. Die Möglichkeit von "Call bzw. Click and Collect" bleibt bestehen. Auch hier müssen dabei die Abstandsregeln eingehalten und FFP2-Masken getragen werden.
Schnelltestangebote in Erlangen-Höchstadt
Neben Apotheken gibt es zahlreiche Stationen, die Schnelltests anbieten. Eine Übersicht über kostenlose Testmöglichkeiten im Rahmen der Bayerischen Teststrategie bietet das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hier. Auf der Homepage des Landratsamtes ist das Testangebot im Landkreis Erlangen-Höchstadt zu finden.