Ukraine-Krieg: Hilfe für Geflüchtete

10. März 2022: Spendenkonto zur Unterstützung des polnischen Partnerlandkreises bei der Versorgung Geflüchteter aus der Ukraine eingerichtet

Um den polnischen Partnerlandkreis Tarnowskie Góry bei der Versorgung Geflüchteter aus der Ukraine zu unterstützen, hat das Landratsamt ein Spendenkonto eingerichtet:

Das Spendenkonto lautet:
Landratsamt Erlangen-Höchstadt − Spenden für Ukraine
IBAN: DE62 7635 0000 0060 1280 18
Sparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach (BIC: BYLADEM1ERH)
Verwendungszweck: „Ukraine-Hilfe“

Der Landkreis leitet die Spenden an den Partnerlandkreis weiter.

Hinweis der Kreiskämmerei zur steuerlichen Absetzbarkeit
Jede Spende kann bei der Steuererklärung als Sonderausgabe abgezogen werden. Die steuerliche Entlastung ist allerdings beschränkt. Maximal 20 Prozent aller Einkünfte können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Bei einem Spendenbetrag bis zu 300 Euro ist keine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) erforderlich. Das Finanzamt akzeptiert einen Bankbeleg beziehungsweise den Kontoauszug als Nachweis. Bei einer Spende über 300 Euro ist aktuell grundsätzlich die Vorlage einer formellen Zuwendungsbestätigung Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit. Hierfür sind im Rahmen der Überweisung Name und vollständige Anschrift anzugeben. Optional kann das Landratsamt eine Zuwendungsbestätigung für die Steuererklärung ausstellen. Anfragen sind an Marcel Veronese per E-Mail an marcel.veronese@erlangen-hoechstadt.de zu richten.

Weitere Informationen zur Ukraine-Hilfe gibt es unter www.erlangen-hoechstadt.de/ukraine