Start der Bezahlkarte für Asylbewerber im Landkreis Erlangen-Höchstadt

21. Juni 2024: Im Landkreis Erlangen-Höchstadt erhalten rund 470 Personen eine Bezahlkarte.
Symbolisch für den neuen Zahlungsweg: Bezahlkarten wie diese stehen ab Juli 470 Asylbewerbern im Landkreis Erlangen-Höchstadt zur Verfügung. Bildnachweis: ©Bayerisches Innenministerium/Alexandra Beier

Erlangen-Höchstadt. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen künftig in ganz Bayern über die sogenannte Bezahlkarte erfolgen. Auch der Landkreis Erlangen-Höchstadt hat sich vorbereitet, diese Bezahlkarte in Kürze einzuführen. Anstelle der Auszahlung mittels Bargeld oder Überweisung auf ein Bankkonto werden die Leistungen künftig über die Bezahlkarte gewährt. Ab Juli sollen keine Barzahlungen oder Überweisungen an Leistungsempfänger mehr getätigt werden und sämtliche Zahlungen ausschließlich über die Bezahlkarte erfolgen. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt erhalten rund 470 Personen eine Bezahlkarte. Die Ausgabe erfolgt im Rahmen von Vor-Ort-Terminen in den Unterkünften.

Einkäufe weitgehend nur in Geschäften möglich
Ziel der Karte ist es laut Staatsregierung, Geldleistungen weitgehend durch Sachleistungen zu ersetzen, um Zuzugsanreize zu senken und Schlepperkriminalität zu bekämpfen. Insgesamt sollen rund 70.000 Asylbewerber ab 14 Jahren eine solche Karte in Bayern bekommen. Zudem soll die Einführung der Bezahlkarte die Verwaltungen entlasten. Mit der Bezahlkarte erhalten die Asylbewerber weiterhin die gleichen Sozialleistungen wie bisher. Das Geld wird monatlich auf die Bezahlkarte in Form einer Prepaid-Mastercard aufgeladen. Damit ist die Bezahlung an allen gängigen Kartenlesegeräten möglich, beispielsweise in Supermärkten, Drogerien oder Kleidungsgeschäften. Online-Überweisungen und -Käufe sind mit der Bezahlkarte nicht möglich, mit nur wenigen Ausnahmen wie beispielsweise von Tickets für den ÖPNV. Die Abhebung von Bargeld ist zudem auf einen Betrag von 50 Euro pro Monat und Person begrenzt.

Landrat Alexander Tritthart betont, dass die Verwaltung in den letzten Wochen mit Hochdruck an der Einführung der Bezahlkarte gearbeitet hat. Die Nutzung der Karte erfolge zudem im Einklang mit den geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen. Abhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status lässt sich die Nutzung der Karte in Einzelfällen auf den Landkreis Erlangen-Höchstadt und die Stadt Erlangen beschränken. Landrat Tritthart dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes, den Helferkreisen und allen Beteiligten im Landkreis für ihre Unterstützung bei der Umstellung auf das neue Zahlsystem.

Weitere Informationen
Weitere wichtige Informationen in verschiedenen Sprachen sind online unter https://bezahlkarte.eu/ verfügbar. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bietet in einem Faktenblatt hilfreiche Antworten auf viele Fragen zur bayernweiten Bezahlkarte. Dieses ist online erhältlich unter https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/factsheet_bezahlkarte_web.pdf