Waldbrandgefahr

29. August 2024: Luftbeobachtung am Wochenende (31.08. & 01.09.2024)
Die Waldbrandgefahr ist aktuell im Landkreis hoch. Damit es nicht zu Waldbränden kommt, finden vorbeugende Beobachtungsflüge statt. Foto: Pressestelle KFV ERH

Erlangen-Höchstadt. Die Regierung von Mittelfranken ordnet im Einvernehmen mit dem regionalen Waldbrandbeauftragten der Bayerischen Forstverwaltung für Samstag, den 31. August und Sonntag, den 1. September 2024 Luftbeobachtung als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung für den Regierungsbezirk Mittelfranken an. Dies teilt die Regierung in einer Pressemitteilung mit. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Tage sehr hohe Temperaturen und keinen nennenswerten flächendeckenden Regen, so dass in weiten Teilen des Regierungsbezirks hohe Waldbrandgefahr herrscht – auch im Landkreis Erlangen-Höchstadt.

Flüge zur Prävention
Die Luftbeobachtung dient der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung. Die Flüge finden in den Nachmittagsstunden statt, wenn die Waldbrandgefahr durch die steigenden Temperaturen und Freizeitaktivitäten der Bevölkerung am größten ist. Die ehrenamtlichen Piloten der Luftrettungsstaffel Mittelfranken beobachten im Auftrag der Regierung von Mittelfranken die Waldbrandgefahr. Besonders gefährdet sind vor allem lichte Kiefernbestände und von der Bevölkerung stark besuchte Wälder in Ballungsgebieten, auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.

Verhaltensregeln für den Waldbesuch
Die Regierung von Mittelfranken und das Landratsamt Erlangen-Höchstadt appellieren an die Waldbesucherinnen und Waldbesucher, Waldbrände unverzüglich über die Notrufnummer 112 melden sowie das von Anfang März bis Ende Oktober geltende Rauchverbot unbedingt einzuhalten und Vorsicht walten zu lassen. Generell gilt, kein Feuer (auch kein Grillfeuer) im und am Wald zu entzünden und keine brennenden Zigaretten aus dem Auto zu werfen. Gefährlich ist wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren auch das Parken auf trockenem Gras.  Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.