Was jetzt im Landkreis gilt
Erlangen-Höchstadt. Private Zusammenkünfte sind von der Sieben-Tage-Inzidenz abhängig: Liegt diese zwischen 35 und 100 dürfen sich Personen aus zwei Haushalten treffen. Die Gesamtzahl ist dabei auf fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt lag die Inzidenz laut Robert Koch-Institut am Stichtag (07.03.2021) bei 51,7. Ab dieser Woche können im Landkreis unter anderem auch Läden, Galerien und Museen mit Terminbuchung via „Click & Meet“ öffnen. Hierbei ist ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung erlaubt. Zudem ist ab sofort auch kontaktfreier Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen erlaubt. Liegt der Inzidenzwert an drei Tagen hintereinander unter 50, kann die Kreisverwaltungsbehörde dies bekannt machen und weitere Lockerungen einleiten.
Kreisverwaltung und Staatliches Gesundheitsamt appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, private Kontakte weiterhin so gering wie möglich zu halten und die Hygieneregeln einzuhalten. Um die Situation stabil zu halten und weitere Lockerungen zu ermöglichen, ist das persönliche Verhalten beim Einkaufen sowie an öffentlichen Plätzen besonders gefragt – und zwar in der gesamten Region. In Hinblick auf die Erleichterungen in der Stadt Erlangen ist von Shopping-Tourismus unbedingt abzuraten: „Gerade in diesem Jahr sehnen wir uns nach dem Frühling. So verlockend ein Stadtbummel auch sein mag - mehr öffentliches Leben mit geöffneten Cafés und Geschäften ist nur möglich, wenn wir uns an die Regeln halten und helfen, das Infektionsgeschehen einzudämmen“, sagt Landrat Alexander Tritthart.