Weitere Lockerungen ab 27. Mai
Ab Donnerstag, 27. Mai, greifen in Erlangen-Höchstadt weitere Lockerungen bei den Corona-Auflagen für die Bereiche Sport, Kultur und Gastronomie. Da die Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis weiterhin rückläufig ist, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege über die Regierung von Mittelfranken ihr Einvernehmen für weitere Öffnungsschritte mitgeteilt. Ab Donnerstag, 27. Mai 2021, dürfen Außengastronomie, Theater, Kinos, Konzert- und Opernhäuser ohne Testnachweis besucht werden. Die Daten für die Kontaktverfolgung müssen bei der Außengastronomie weiterhin erhoben werden.
Ebenso sind dann kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich ohne Test möglich. Auch der Betrieb von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, der touristischen Bahnverkehre, der touristischen Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist frühestens ab diesem Tag ohne Test möglich. Das Gleiche gilt dann für den Besuch von Fitnessstudios, von Sport- und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel und Freibädern.
Für die konkrete Umsetzung vor Ort haben die zuständigen Ministerien der Staatsregierung Rahmenkonzepte zu den erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen erarbeitet. Diese Rahmenkonzepte müssen jeweils bei der Öffnung beachtet und in individuellen Hygienekonzepten umgesetzt werden. Die für die jeweiligen Bereiche geltenden Rahmenkonzepte sind unter verkuendung-bayern.de/baymbl/ abrufbar. Die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 26.05.2021 wird in einem Sonderamtsblatt unter erlangen-hoechstadt.de/verwaltung/amtsblatt/ veröffentlicht.
Sollte der Inzidenzwert drei Tage über 50 liegen, treten die Öffnungsregelungen nach den nun konkretisierten Vorgaben des Gesundheitsministeriums zwei Tage nach der dritten Überschreitung wieder außer Kraft. Entsprechende Änderungen werden über das Amtsblatt per Sonderausgabe bekanntgegeben.
Aktuelle Informationen und weitere geltende Regelungen bei einem Inzidenzwert von unter 50 gibt es hier.