Weitere Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis
Heßdorf/Adelsdorf/Weisendorf/Herzogenaurach/Erlangen-Höchstadt. Wie bereits berichtet, sind im Landkreis Erlangen-Höchstadt in den letzten Wochen an den Standorten Hesselberg (Heßdorf), und Neuhaus (Adelsdorf) Geflügelpest– auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza (AI) genannt – amtlich bestätigt. Zwischenzeitlich wurden weitere tote Tiere unter anderem auch in Weppersdorf (Adelsdorf), Sauerheim (Weisendorf) und Herzogenaurach geborgen. In über 20 Fällen wurde bei den Wildvögeln, darunter Höckerschwäne, Graugänse, Kanadagänse und ein Mäusebussard das Hochpathogene Aviäre Influenza-Virus (HPAI) vom Subtyp H5N1 durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen.
Auch in anderen fränkischen Städten und Landkreisen wurde das Geflügelpestvirus festgestellt - darunter die Städte Nürnberg und Erlangen sowie die Landkreise Nürnberger Land, Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, Forchheim und Bamberg. Eine Ansteckung des Menschen ist mit den zuletzt überwiegend kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 in Deutschland bislang nicht bekannt. Das Veterinäramt empfiehlt weiterhin, entsprechende Schutz- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend einzuhalten.
Bedeutung für Geflügelhaltungen
Infizierte Wildvögel stellen ein hohes Risiko für die Nutzgeflügelhaltung dar. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Hobbyhaltung mit wenigen Tieren oder um einen großen Betrieb handelt. Die tiergesundheitlichen und rechtlichen Folgen im Falle einer Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand wären dramatisch. Entscheidend ist es daher, die Ansteckung des Hausgeflügels zu verhindern.
Schutzmaßnahmen von Geflügelhaltungen
Geflügelpest wird über alle Ausscheidungen der infizierten Wildvögel, insbesondere Schwäne, Gänse, Reiher, Störche und Enten direkt und indirekt weitergegeben. Damit erklären sich effektive Vorsorgemaßnahmen.
Um das Risiko für Hausgeflügel zu senken, sollten Geflügelbesitzer Maßnahmen ergreifen, um den Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel zu verhindern. Es wird daher dringend empfohlen, die Tiere in wasserfest überdachten und vogeldicht umzäunten Stallungen/Ausläufen und Volieren zu halten.
Weiterhin muss verhindert werden, dass Ausscheidungen der Wildvögel (indirekt) über Schuhwerk, Einstreu oder Tränkwasser in die Geflügelhaltung eingebracht werden. Dazu gehört, die Hühnerställe und Gehege ausschließlich mit dort genutzten Schuhen und Schutzkleidung zu betreten. Zu den grundlegenden Biosicherheitsmaßnahmen zählen auch das gründliche Waschen und Desinfizieren der Hände vor dem Betreten der Geflügelhaltung, ein eingeschränkter Besucherverkehr und eine Schadnager-bekämpfung.
Verhindern sollten Geflügelhalter zudem, dass Tränkwasser aus offenen Gewässern oder von Dachflächen gewonnen wird, da dieses durch Wildvogelkot kontaminiert sein könnte. Auch Futter sollte sicher gelagert werden. Die Fütterung sollte im besten Fall in Stallgebäuden durchgeführt werden, um Wildvögel nicht anzulocken.
Darüber hinaus sollten Geflügelhalter an Ausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, nicht teilnehmen. Wildgeflügel wie beispielsweise Enten, Gänse, Schwäne, Rebhühner, Fasane, Wachteln sowie Greifvögel, Eulen und andere Wildvögel sollten grundsätzlich nicht gefüttert werden.
Informationen zur Biosicherheit
Alle Maßnahmen zur Biosicherheit sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit LGL (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.
Das Veterinäramt beobachtet das Seuchengeschehen weiterhin genau. Sollte sich die Lage verschärfen, ist mit einer Allgemeinverfügung zu rechnen, welche zusätzliche Schutzmaßnahmen, einschließlich einer Aufstallungspflicht, regeln wird. Ebenso wird auf die bestehende Allgemeinverfügung vom 19.10.2022 hingewiesen, mit der die gewerbsmäßige Abgabe von Hausgeflügel außerhalb einer gewerblichen Niederlassung geregelt ist. Diese ist auf der Homepage des Landratsamtes unter Bekanntmachungen veröffentlicht: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/.
Meldung verendeter Vögel
Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden werden und tot aufgefundene Wildvögel sollen nicht berührt oder bewegt werden. Das Landratsamt bittet die Bevölkerung, verendete Vögel oder Wildvögel dem Veterinäramt telefonisch unter 09193 / 20 24 23 oder per E-Mail an vet@erlangen-hoechstadt.de unter Angabe des Fundortes zu melden. Zudem wird erneut auf die Pflicht zur Anmeldung von Geflügelhaltungen beim Veterinäramt hingewiesen.