Winterdienst 2020/2021 im Landkreis Erlangen-Höchstadt
Heßdorf. Der Winterdienstplan für den Landkreis Erlangen-Höchstadt steht für dieses Jahr. 1.800 Tonnen Streusalz sind am Kreisbauhof und an zwei Außenstellen eingelagert. Auf die Verwendung von Splitt und Sand wird verzichtet, da die Verwendung dieser Stoffe nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Nach dem Winter müssten Splitt und Sand wiederaufgenommen und als Sondermüll entsorgt werden.
Kooperation sorgt für schnelleres Räumen und Streuen
Der Landkreis ist in sechs Streubezirke aufgeteilt. Drei kreiseigene Fahrzeuge und zwei Fahrzeuge eines Lohnunternehmers stehen dafür zur Verfügung. Den sechsten Bezirk übernimmt zudem ein Fahrzeug der Dienststelle Höchstadt des Straßenbauamtes Nürnberg. Diese Kooperation mit dem Straßenbauamt führt durch den Streckentausch dazu, dass sich die Leerfahrten zwischen den einzelnen Straßen, die der Landkreis betreut, erheblich reduziert. So können die Strecken schneller geräumt und gestreut werden.
Witterung beeinflusst Winterdienst
Grundsätzlich sind die Mitarbeiter des Kreisbauhofes vom 15. November bis 15. März für den Wintereinsatz gewappnet. Sie arbeiten hart dafür, den Winterdienst möglichst bis sieben Uhr abzuschließen, damit der Berufsverkehr fließen kann. Doch auch sie sind nicht vor extremem Wetter gefeit. Kreisbauhofleiter Jürgen Ertl wirbt um Verständnis, dass auch Streu- und Räumfahrzeuge bei extremen Witterungsverhältnissen nur schwerlich vorankommen.
Räumen im Zweischichtbetrieb
Die Kreisbauhofmitarbeiter sorgen im Zweischichtbetrieb dafür, dass ihre betreuten Strecken – je nach Bedeutung der Straße für den überörtlichen, den Berufs- oder Linienbusverkehr – von sechs bis 20 Uhr befahrbar bleiben. „Räum- und Streufahrzeuge rücken bereits um vier Uhr aus, damit die Straßen um sieben Uhr, wenn der Berufsverkehr einsetzt, befahrbar sind“, sagt Ertl. Bei extremer Straßenglätte fahren seine Mitarbeiter zwischen 20-22 Uhr zusätzliche Einsätze. Zwischen 22 und vier Uhr werden keine Einsätze gefahren, einen 24-Stunden-Winterdienst gibt es laut Rechtsrahmen nicht. Zusätzlich zu den Räum- und Streufahrten auf den Straßen sorgt der Kreisbauhof tagsüber dafür, dass die Geh- und Radwege außerhalb der Ortschaften geräumt und gestreut werden.
Einzelne Gemeinden betreuen einen Teil dieser Geh- und Radwege mit.
Eine permanente Schnee- und Eisfreiheit auf den Geh- und Radwegen außerhalb der Ortschaften kann jedoch nicht immer gewährleistet werden. Wie auf den Straßen besteht auch hier ebenfalls keine rechtliche Verpflichtung.
Fahrweise anpassen
Jeder Verkehrsteilnehmer ist selbst für seine Fahrweise verantwortlich und muss diese den Straßen- und Wetterverhältnissen anpassen. Eine Winterbereifung am Fahrzeug ist nicht nur sinnvoll, sondern vorgeschrieben.