Wohngeld-Plus-Reform
Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens im Zusammenhang mit der Wohngeld-Plus-Reform ist zurzeit mit längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung von Anträgen der Wohngeldstelle (einschließlich des Staatlichen Versicherungsamtes) zu rechnen. Um die Bearbeitungszeit so gering wie möglich zu halten, ist die Wohngeldstelle vorübergehend telefonisch eingeschränkt erreichbar und bittet Berechtigte, ihre Anträge vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einzureichen. Hinweis: Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger kann aufgrund der technischen Voraussetzungen frühestens im März 2023 erfolgen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle nehmen eine schnellstmögliche Bearbeitung vor und bitten von Anfragen diesbezüglich abzusehen.
Vorübergehend nur vormittags telefonisch erreichbar
Ab Montag, den 23. Januar 2023, sind die zuständigen Telefonanschlüsse der Wohngeldstelle und des Staatlichen Versicherungsamtes 09193 / 20-1819 sowie -1820 von Montag bis Freitag im Zeitraum von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Anliegen und Fragen zum Wohngeld können Antragstellende darüber hinaus per E-Mail an wohngeld@erlangen-hoechstadt.de richten.
Alle Informationen sowie Antragsformulare gibt es online unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/wohngeld/.
Antworten auf häufige Fragen gibt es in den FAQs zur Wohngeld-Reform des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html.