Zurzeit keine Belehrungen nach § 43 IfSG

14. Oktober 2020: Hinweis des Gesundheitsamtes
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Das Staatliche Gesundheitsamt macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres keine Belehrungen angeboten werden können.
Daraus resultierende Unannehmlichkeiten bittet das Gesundheitsamt zu entschuldigen.

Sobald wieder Belehrungen durchgeführt werden können, werden wir darüber informieren.