Apothekenwesen
Wer eine Apotheke führen möchte (Eigentümer, Pächter oder Verwalter) benötigt eine Apothekenbetriebserlaubnis. Eine solche Erlaubnis erteilt die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt) auf Antrag.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Apotheken mit Betriebssitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken
Ihre Ansprechpartner für Apotheken mit Betriebssitz im Stadtgebiet Erlangen:
Ordnungsamt der Stadt Erlangen
Rathausplatz 1, 91052 Erlangen
Telefon: 09131 / 86 - 1973
Ihr Ansprechpartner für das Betreiben einer Krankenhausapotheke:
Regierung von Oberfranken
Postfach 110165, 95420 Bayreuth
Telefon: 0921 / 604 - 0
Nach dem Apothekengesetz (ApoG) bedarf es für den Betrieb einer (Haupt-) Apotheke mit bis zu drei Filialapotheken einer Erlaubnis.
Wenn die erforderlichen Voraussetzungen nach Durchführung eines Erlaubnisverfahrens vorliegen, kann diese erteilt werden.
Die Apotheke darf erst eröffnet werden, wenn die zuständige Behörde eine Abnahme durch einen sachverständigen Pharmazierat durchgeführt hat und eine Bestätigung der Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen vorliegt.
Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis auch unter bestimmten Voraussetzungen zurücknehmen oder widerrufen.
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke
- Personalausweis
- Lebenslauf
- Approbationsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
- ggf. Promotionsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
- Eidesstattliche Versicherung (Versicherung darüber, dass keine Vereinbarungen getroffen wurden, die gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 ApoG verstoßen und dass Sie den Kauf- oder Pachtvertrag über die Apotheke sowie auf behördliches Verlangen auch andere Verträge, die mit der Einrichtung und dem Betrieb der Apotheke in Zusammenhang stehen, vorgelegt haben. Die eidesstattliche Versicherung ist am besten nach Terminvereinbarung persönlich abzugeben.)
- Stellungnahme der Apothekerkammer über Vortätigkeiten und Zuverlässigkeit
- Ärztliches Attest (Inhalt: physische und psychische Eignung zum Leiten einer Apotheke, nicht älter als 6 Monate)
- Arbeitsbescheinigung über die Tätigkeit im letzten Jahr vor Antragstellung
(Nur notwendig, wenn Approbation vor über 2 Jahren erteilt wurde und sie derzeit nicht im Besitz einer gültigen Betriebserlaubnis sind – wurde die Betriebserlaubnis von einer anderen Behörde erteilt, ist dies anzugeben)
- Führungszeugnis (erhältlich beim Einwohnermeldeamt, Verwendungszweck „Apothekenbetriebserlaubnis“)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (erhältlich beim Einwohnermeldeamt, Verwendungszweck „Apothekenbetriebserlaubnis“)
- Nachweis über Verfügungsgewalt der Apotheke sowie der Räumlichkeiten (Original oder beglaubigte Kopie)
Eigentümer: Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Testament, Auftragsbestätigung der Einrichtungsfirma
Mieter: Mietvertag, bei Untermiete auch den Hauptmietvertrag
Pächter: Pachtvertrag, Erklärung des Verpächters
Verwalter der Apotheke: Verwaltungsvertrag
Gesellschafter: Gesellschaftervertag
- Amtlicher Lageplan des Grundstücks mit genauer Ortsangabe (nur notwendig bei Neuerrichtung)
- Grundrissplan mit Nennung des Verwendungszwecks und der qm der jeweiligen Räume (nur notwendig bei Neuerrichtung)
Bei Filialapotheken (je Apotheke) zusätzlich:
- Name der Filialleitung
- Lebenslauf
- Approbationsurkunde
- Stellungnahme der Apothekerkammer über Vortätigkeiten und Zuverlässigkeit
- Ärztliches Attest (Inhalt: physische und psychische Eignung zum Leiten einer Apotheke, nicht älter als 6 Monate)
- Amtliches Führungszeugnis (erhältlich beim Einwohnermeldeamt, Verwendungszweck „Apothekenbetriebserlaubnis“)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (erhältlich beim Einwohnermeldeamt, Verwendungszweck „Apothekenbetriebserlaubnis“)
- Arbeitsvertrag
Der Kostenrahmen für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 2 Apothekengesetz beträgt nach 7.IX.7/2 des Kostenverzeichnisses zwischen 200,00 € bis 3.000,00 €.
Weitere Angelegenheiten im laufenden Apothekenbetrieb
- Genehmigung eines Filialleiterwechsels nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 ApoG
Anzeige bezüglich eines Filialleiterwechsels - Genehmigung einer Versandhandelserlaubnis nach § 11 a ApoG
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln für Apotheken
- Genehmigung von Heimversorgungsverträgen für Apotheken nach § 12 a ApoG
Merkblatt Heimversorgungsvertrag
- Überwachung, Besichtigung und Kontrolle aller Einrichtungen mit Arznei- und Betäubungsmittelverkehr
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kuhn,
Kristin
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09131 803 2174 | 09131 803 492174 | apotheken@erlangen-hoechstadt.de |